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FAQ IP Hinterlegung

IP Hinterlegung

Was ist eine IP Hinterlegung?

Eine IP Hinterlegung ist ein Prozess, der es dem Eigentümer einer Software, eines Quellcodes oder eines anderen digitalen Assets ermöglicht, das geistige Eigentum des Assets zu schützen. Sobald der Quellcode auf der Vaultinum-Plattform hinterlegt wurde, stellen wir ein Hinterlegungszertifikat mit einem Zeitstempel aus, das im Falle einer Urheberrechtsverletzung vor allen Gerichten verwendet werden kann, die das Berner Übereinkommen unterzeichnet haben.

Wie kann ich das Urheberrecht für den Quellcode meiner Software schützen?

Software und Quellcodes sind durch das Urheberrecht geschützt. Das bedeutet, dass von dem Moment an, in dem der Quellcode entsteht, die geistigen Eigentumsrechte an diesem Quellcode dem Autor gehören. Es ist jedoch in der Regel sinnvoll, den Quellcode mit einem unwiderlegbaren Erstellungsdatum zu versehen, um im Falle einer Urheberrechtsverletzung einen Beweis zu haben. Der beste Weg, diesen Nachweis zu erbringen, ist die Hinterlegung bei einer zertifizierten dritten Partei, die ein Zertifikat und einen Zeitstempel für diese Hinterlegung ausstellt.

Welche Elemente können hinterlegt und durch Vaultinum geschützt werden?

Vaultinum hat sich auf den Schutz digitaler Vermögenswerte spezialisiert. Es ist daher möglich, jede Art von digitaler Schöpfung zu hinterlegen, für die ein digitaler Nachweis erforderlich ist: Quellcode, Datenbanken, Websites, mobile Anwendungen, 3D-Kreationen und Pläne, Laborbücher, Verfahren, Methoden, technische Unterlagen usw. Die Assets müssen in einem digitalen Format vorliegen, da vaultinum keine physischen Hinterlegungen akzeptiert.

Wo wird mein Quellcode nach einer Hinterlegung gespeichert?

Sobald der Quellcode auf die Vaultinum-Server hochgeladen wurde, wird er sofort versiegelt, mit asymmetrischer Verschlüsselung verschlüsselt und auf den in der Schweiz gehosteten Vaultinum-Servern archiviert.

Wird eine Hinterlegung bei Vaultinum in allen Ländern als Nachweis anerkannt?

Ja, eine Vaultinum-Hinterlegungsurkunde für geistiges Eigentum wird von allen 181 Gerichten, die die Berner Übereinkunft unterzeichnet haben, als Nachweis der Zeit anerkannt. Die 1886 geschaffene Berner Übereinkunft legt fest, wie "Werke des Geistes" und die Rechte ihrer Urheber geschützt werden sollten. Jede Produktion in den Bereichen Literatur, Wissenschaft und Kunst, einschließlich Software-Quellcodes, ist somit durch die Berner Übereinkunft geschützt.