Legale Informationen

Hier finden Sie Informationen zu den rechtlichen Hinweisen, der Nutzungsvereinbarung der Plattform, der Datenschutzrichtlinie und der Cookie-Richtlinie von Vaultinum.

Inhaltsverzeichnis

Datum der letzten Änderung: 8. März 2024

 

Im Einklang mit Artikel 3, Paragraph 1, Buchstabe s. des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vom 19. Dezember 1986 werden natürliche Personen, die die Webseite www.vaultinum.com,  auf der verschiedene Dienstleistungen angeboten werden, aufrufen und nutzen (weiterhin bezeichnet als “Nutzer”)  über bestimmte Informationen bezüglich der Identität der für die Veröffentlichung und Betreibung besagter Webseite verantwortlichen Organisation in Kenntnis gesetzt. 

Diese Webseite wird veröffentlicht sowie betrieben von und liegt auf firmeneigenen Servern der Firma VAULTINUM, einer Schweizer GmbH / “société à responsabilité Limite” (SARL), identifiziert unter der  Unternehmens-Identifikationsnummer UID Nummer CHE-225.897.477, mit eingetragener Hauptniederlassung in Rue de Genève 18 1225 Chêne-Bourg Genève, SCHWEIZ repräsentiert durch Hr. Philippe THOMAS in seiner Funktion als Geschäftsführer erreichbar unter der Email-Adresse contact@vaultinum.com oder telefonisch unter  +41 41 511 82 08. 

Die Unternehmens-Identifikationsnummer ist CHE-225.897.477

 

DATENSCHUTZERKLÄRUNG FÜR DIE WEBSEITE

Diese Datenschutzerklärung erklärt, wie die Firma VAULTINUM Informationen und personenbezogenen Daten, die vom Nutzer während der Nutzung der Webseite www.vaultinum.com übermittelt werden (weiterhin als “die Daten”bezeichnet), benutzt und schützt.

In dieser Datenschutzerklärung sind die Begriffe “personenbezogene Daten”, “Verarbeitung” und “Verantwortlicher” zu interpretieren im Sinne des Bundesgesetzes über den Datenschutz und der EU-Verordnung Nr. 2016/679 vom 27. April 2016, bekannt als die EU “Datenschutz-Grundverordnung”, der die Firma VAULTINUM unterliegt.

Die Firma VAULTINUM respektiert den Wunsch der Nutzer, ihre Daten zu schützen. Während der Nutzung der Webseite kann es erforderlich sein, dass der Nutzer bestimmte Informationen zur Verfügung stellt, die es möglich machen, den Nutzer direkt oder indirekt zu identifizieren. Diese Informationen werden gemäß dieser Datenschutzerklärung und für die Verarbeitungszwecke, denen der Nutzer zugestimmt hat, benutzt.

 

1. Identität und Kontaktinformation des Verantwortlichen

Der Daten-Verantwortliche ist die Firma VAULTINUM, eine Schweizer GmbH / “société à responsabilité Limite” (SARL), identifiziert unter der  Unternehmens-Identifikationsnummer UID Nummer CHE-225.897.477, mit eingetragener Hauptniederlassung in Rue de Genève 18 1225 Chêne-Bourg Genève, SCHWEIZ und erreichbar unter der Email-Addresse contact@vaultinum.com oder telefonisch unter  +41 41 511 82 08.

Mr. Philippe THOMAS, in seiner Funktion als rechtlicher Vertreter der Firma VAULTINUM, repräsentiert den Daten-Verantwortlichen.

 

2. Datenerfassung

Der Daten-Verantwortliche kann bestimmte personenbezogene Daten erfassen, die der Nutzer durch Nutzung des Kontaktformulars auf der Webseite angibt.

Bei der Nutzung des Kontaktformulars wird der Nutzer gebeten folgende Eingaben zu machen:

  • Email-Adresse;
  • Land.

Informationen, die durch einen Stern markiert sind, sind Pflichtangaben und nur für die Verarbeitung der Nutzeranfrage notwendig. Eine fehlende Angabe in einem Pflichtfeld wird höchstwahrscheinlich die Verarbeitung der Nutzeranfrage beeinträchtigen.

 

3. Verwendungszwecke

Die Informationen, die über das Kontaktformular erfasst und vom Nutzer direkt übermittelt wurden, werden vom Daten-Verantwortlichen in einer Computer-Datei zum Zweck der Bearbeitung der Informationsanfrage gespeichert.

Die Daten können auch dazu benutzt werden Emails für Informations- und/oder kommerzielle Werbe-Zwecke zu senden während des Zeitraums der Datenspeicherung gemäß Artikel 5 - vorausgesetzt dass:

  • der Nutzer zugestimmt hat durch Anklicken der Box “Ich bin damit einverstanden, Informationen und Angebote von Vaultinum zu erhalten.”, die sich unten auf dem Formular befindet oder
  • die Informationsanfrage bezieht sich auf eine oder mehrere Dienstleitungen der Firma VAULTINUM und/oder das Senden eines Angebots.

4. Gesetzliche Grundlagefür die Verarbeitung

Bezieht sich die Anfrage auf die Dienstleistungen, die die Firma VAULTINUM anbietet, ist die gesetzliche Grundlage für die Verarbeitung das berechtigte Interesse der Firma VAULTINUM.

Durch Anklicken der Box “Ich bin damit einverstanden, Informationen und Angebote von Vaultinum zu erhalten.”, hat der Nutzer sich damit einverstanden erklärt, kommerzielle Werbung von der Firma VAULTINUM zu erhalten. Die Zustimmung ist deswegen gesetzliche Grundlage für diese Verarbeitung.

Der Nutzer wird hiermit informiert, dass er jederzeit der Nutzung seiner Daten widersprechen und/oder seine Zustimmung widerrufen kann (siehe Artikel 7 - "Nutzerrechte"), vorausgesetzt, dass solch eine Nutzung der Daten nicht für die Durchführung eines mit VAULTINUM geschlossenen Vertrages notwendig ist.

5. Zeitraum der Datenspeicherung

Daten, die über das Kontaktformular auf der Webseite erfasst wurden, werden für einen Zeitraum von drei (3) Jahren ab dem Datum des letzten Zugriffs der Person, die das Kontaktformular ausgefüllt hat, gespeichert.

Der Nutzer kann seine Zustimmung zur Datenspeicherung von drei (3) Jahren unter den in Artikel 7 “Nutzerrechte” angegebenen Bedingungen widerrufen.

Während dieses Zeitraums, verpflichtet sich die Firma VAULTINUM alle notwendigen Massnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Integrität und Sicherheit der Daten durchzuführen, um insbesondere unerlaubten Zugang von Dritten zu verhindern.

 

6. Empfänger und Datentransfer

Daten werden an die entsprechenden Abteilungen der Firma VAULTINUM übermittelt, um sicherzustellen, dass sie nur für den beabsichtigten Zweck und unter Zustimmung des Nutzers verarbeitet werden.

Die Firma VAULTINUM verpflichtet sich, keine persönlichen Daten zu verkaufen und keine Daten in Gebiete ausserhalb der EU zu transferieren. In dem Fall, dass die Firma VAULTINUM einen Daten-Verarbeiter ausserhalb der Europäischen Union nutzt, verpflichtet VAULTINUM sich, sicherzustellen, dass dieser Daten-Verarbeiter ausreichende Sicherheiten bezüglich der Implementierung sachgemäßer technischer und organisatorischer Maßnahmen gewährleistet.

 

7. Nutzerrechte

Im Einklang mit dem Bundesgesetz und der EU-Datenschutz-Grundverordnung hat der Nutzer das Recht auf Zugang zu seinen Daten, diese zu berichtigen, löschen oder widerrufen sowie das Recht die Verarbeitung einzuschränken und das Recht auf Portabilität (Datenübertragbarkeit) aller Daten die den Nutzer betreffen.

 In diesem Zusammenhang kann der Nutzer seine Rechte ausüben, indem er eine Email an die folgende Emailadresse sendet: dpo@vaultinum.com oder durch Klicken auf den ’unsubscribe link’ (abbestellen/abmelden), der am Ende einer Informationsemail des Daten-Verantwortlichen an den Nutzer steht.

 

Zuletzt geändert am 8 März 2024

Abschnitt I. Allgemeine Bestimmungen und Bedingungen

NUTZUNGSVEREINBARUNG FÜR DIE PLATTFORM

PRÄAMBEL

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (der "Plattform-Nutzungsvertrag") begründen einen Vertrag zwischen jeder Person, die die Internet-Plattform von Vaultinum nutzt ("Nutzer" oder "Sie") und Vaultinum ("Vaultinum"), einer Schweizer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die unter der Nummer BID CHE-225.897.477 registriert ist und ihren Hauptsitz in Rue de Genève 18 1225 Chêne-Bourg Genève, SCHWEIZ hat (gemeinsam die "Parteien" und einzeln die "Partei").  Bitte lesen Sie die Nutzungsvereinbarung der Plattform sorgfältig durch. Um zu bestätigen, dass Sie die Nutzungsvereinbarung der Plattform verstanden haben und akzeptieren, klicken Sie auf "Ich akzeptiere".

Der Zugriff auf die Vaultinum-Plattform (wie unten definiert) und die Nutzung der Dienstleistungen, einschließlich der Inhalte, Daten, Analysen, Berichte, White-Label-Services, Komponenten, Produkte, Support, Entwicklungen, Implementierungen und zugehörigen Materialien, die über die Vaultinum-Plattform oder über ein anderes Medium wie E-Mail oder Cloud-Dienste je nach Produkt oder Dienstleistung bereitgestellt werden, einschließlich Know Your Software I und II Lösungen, Deposits und Escrow-Services, die von Vaultinum bereitgestellt werden (zusammen die "Services"), stellt Ihre Zustimmung dar, diese Plattformnutzungsvereinbarung, die darin genannten Dokumente, die von Vaultinum veröffentlichten Regeln und Richtlinien einzugehen und rechtlich daran gebunden zu sein und Transaktionen elektronisch durchzuführen.

Sie erklären sich damit einverstanden, an die bestimmungen und bedingungen dieser nutzungsvereinbarung für die plattform gebunden zu sein, und dass ihre zustimmung jedes mal, wenn sie auf die Vaultinum-plattform und die darin angebotenen dienstleistungen zugreifen und diese nutzen, als erneuert gilt.  Sie erkennen an, dass ihre elektronischen übermittlungen ihre zustimmung und absicht darstellen, an diese vereinbarungen und transaktionen gebunden zu sein und gegebenenfalls dafür zu bezahlen. Ihr einverständnis und ihre absicht, durch elektronische übermittlungen gebunden zu sein, gilt für alle transaktionen, die sie auf der vaultinum-plattform abschliessen, und für jede nutzung der dienste, einschliesslich stornierungsmitteilungen, dienstleistungen, richtlinien, verträge und daten.

Um auf die Vaultinum-Plattform und -Dienste zugreifen und diese nutzen zu können, benötigen Sie möglicherweise bestimmte Hardware, Software und einen Internetzugang (hierfür können Gebühren anfallen), für die Sie allein verantwortlich sind. Die Leistung unserer Dienste kann durch diese Faktoren beeinträchtigt werden.

ARTIKEL I - ZWECK

Zweck dieser Plattformnutzungsvereinbarung ist es, die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Internetplattform von Vaultinum (die "Vaultinum-Plattform") festzulegen, die den Zugang zu und gegebenenfalls die Nutzung der Dienstleistungen ermöglicht. Die Plattform umfasst vaultinum.com und jede andere von Vaultinum betriebene Website.

Die Nutzungsvereinbarung der Plattform, die für den genutzten Dienst spezifischen Nutzungsbedingungen, der/die sich darauf beziehende(n) Dienstleistungsauftrag(e) ("Dienstleistungsauftrag") sowie die zwischen den Parteien ausgehandelten Dienstleistungsbedingungen (die "Dienstleistungsbedingungen") bilden die Gesamtheit der zwischen den Parteien bestehenden Verpflichtungen (die "Vereinbarung").

Das Abkommen setzt sich aus den folgenden Vertragsdokumenten zusammen, die in der Reihenfolge des abnehmenden rechtlichen Vorrangs aufgeführt sind:

·        die Servicebestellung(en) und die dazugehörigen Servicebedingungen, falls vorhanden;

·        die für jeden Dienst spezifischen Nutzungsbedingungen;

·        die vorliegende Nutzungsvereinbarung der Plattform.

Im Falle von Widersprüchen zwischen einer oder mehreren Bestimmungen in einem dieser Dokumente ist das Dokument mit dem höheren Vorrang maßgebend.

Die Nutzungsvereinbarung der Plattform und die Nutzungsbedingungen der einzelnen Dienste können nur durch die zwischen den Parteien ausgehandelten Bestimmungen der Dienstbedingungen geändert werden.

ARTIKEL 2 - DEFINITIONEN

"Konto" bezeichnet das Konto, das der Nutzer auf der Vaultinum-Plattform registriert hat, um Zugang zu den Diensten zu erhalten und diese gegebenenfalls und nach Wahl des Nutzers zu nutzen.

"Vereinbarung" bezeichnet die Gesamtheit der zwischen den Parteien bestehenden Verpflichtungen, d. h. die Nutzungsvereinbarung für die Plattform, die spezifischen Nutzungsbedingungen für den bestellten Dienst, die mögliche(n) Dienstbestellung(en) und die Dienstbedingungen.

"Bewertetes Unternehmen" bezeichnet jedes Unternehmen oder jede Einrichtung, die auf Anfrage eines Kunden oder freiwillig ein Konto auf der Vaultinum-Plattform anmeldet und die Know Your Software I-Lösung und/oder die Know Your Software II-Lösung nutzt.

"Audit-Bericht" bezeichnet die Ergebnisse der von Vaultinum durchgeführten Überprüfung und Bewertung des Software-Quellcodes, einschließlich der Abbildungen, der vergleichenden Scorecard, des statistischen Berichts und der Diagramme, der SWOT-Analyse und der Empfehlungen. Die Audit-Berichte können (i) eine OSS-Analyse, (ii) eine Sprachüberprüfung, (iii) eine OSS-Nutzung, (iv) eine Bestandsaufnahme der verwendeten Open-Source-Lizenzen und (v) eine Bewertung der bewährten Praktiken und Empfehlungen enthalten.

"Hinterlegungsbegünstigter" bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung ein Zugriffsrecht auf die hinterlegten Elemente gemäß den in Abschnitt I - Nutzungsbedingungen für Hinterlegungs- und Treuhanddienstleistungen - festgelegten Bedingungen erhält.

"Kunde" bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die befugt ist, Vaultinum-Dienstleistungen, einschließlich der Deposit- oder Escrow-Lösungen oder der Know Your Software I-Lösung oder Know Your Software II-Lösung, zu erwerben. Der Kunde kann ein Lieferant, ein bewertetes Unternehmen, ein Begünstigter des Kunden, ein Vertreter, ein Lieferant, ein Einleger, ein Bevollmächtigter usw. sein.

"Kundenbegünstigter" bezeichnet jedes Unternehmen, jeden Investor, Kreditgeber, potenziellen Erwerber usw., das befugt ist und seinen Kunden (das bewertete Unternehmen) angewiesen hat, die Know Your Software I-Lösung und/oder die Know Your Software II-Lösung zu nutzen.

"Vertreter" bezeichnet jeden Beauftragten, Berater, Referenten, Rechtsbeistand oder sonstigen Einschließlich der Vertriebspartner der Vaultinum-Dienste (ob durch White-Labeling oder anders), des Kunden oder des Begünstigten des Kunden.

"Beiträge" sind alle Eingaben und/oder Vorschläge zur Eingabe verschiedener Fragen, Empfehlungen, Antworten, die Gewichtung der Auswirkungen von Fragen oder Antworten, die Anforderung von Dokumenten und Informationen sowie jede andere Änderung der Dienste von Vaultinum durch einen Nutzer, insbesondere einen Vertreter.

"Code Analyzer" bezeichnet das Crawling- und Scan-Programm, das den von dem bewerteten Unternehmen bereitgestellten Software-Quellcode analysiert.

"Code Audit" bedeutet die Analyse der Ergebnisse des Code Analyzers oder anderer damit verbundener Dienstleistungen, die von Vaultinum im Rahmen dieses Vertrags erbracht werden.

"Vertrauliche Informationen" sind alle urheberrechtlich geschützten oder vertraulichen Materialien oder Informationen, die der empfangenden Partei von der offenlegenden Partei mündlich oder schriftlich offengelegt werden, die als urheberrechtlich geschützt oder vertraulich bezeichnet werden oder die angesichts der Art der Informationen und der Umstände der Offenlegung vernünftigerweise als urheberrechtlich geschützt oder vertraulich verstanden werden sollten, wobei vertrauliche Informationen keine Informationen oder Materialien umfassen, die: (i) der Öffentlichkeit allgemein bekannt waren oder werden, ohne dass die empfangende Partei eine Verpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei verletzt hat, (ii) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden oder werden, ohne auf vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei Bezug zu nehmen, (iii) von einer dritten Partei erhalten wurden oder werden, die diese vertraulichen Informationen ohne Verletzung einer Verpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei erhalten und offengelegt hat oder (iv) gesetzlich zur Offenlegung verpflichtet sind (in diesem Fall hat die empfangende Partei die offenlegende Partei in angemessener Weise über die erzwungene Offenlegung zu unterrichten und auf Kosten der offenlegenden Partei angemessene Unterstützung zu leisten, falls die offenlegende Partei die Offenlegung anfechten oder eine Schutzanordnung beantragen möchte).

"Daten" bezeichnet Dienstleistungen, Inhalte, Daten und Anwendungen von Dritten, die in bestimmten Inhalten und Dienstleistungen enthalten sein können, die über die Vaultinum-Plattform und -Dienste verfügbar sind.

"Hinterlegung" bedeutet die Registrierung und Archivierung der Digitalen Schöpfung bei Vaultinum, die es ermöglicht, den Inhalt einer Digitalen Schöpfung festzuhalten und dieser Schöpfung ein bestimmtes Datum zuzuordnen.

"Hinterlegte Elemente" bezeichnet eine Reihe von Dateien, die den Inhalt einer Hinterlegung bilden.

"Digitale Schöpfung" bezeichnet jedes digitale Werk, unabhängig davon, ob es durch das Recht des geistigen Eigentums geschützt ist oder nicht, einschließlich Software, Datenbanken, Baupläne, Websites, Videospiele und/oder jedes Element, das die Entwicklung und Produktion des zu hinterlegenden digitalen Werks belegt.

"Bewertungsbericht" bezeichnet die von Vaultinum zur Verfügung gestellten Ergebnisse der Know Your Software I Solution-Bewertung des bewerteten Unternehmens.  Bewertungsberichte können (i) quantitative Kennzahlen, (ii) qualitative Informationen über die Praktiken des bewerteten Unternehmens und (iii) ein Benchmarking der Leistung aller bewerteten Unternehmen enthalten.

"Hinterlegung" ist das vertragliche Mittel, mit dem ein Begünstigter unter den von den Vertragsparteien festgelegten Bedingungen und in Übereinstimmung mit Abschnitt I - Nutzungsbedingungen für Hinterlegungs- und Hinterlegungsdienste - von einem Lieferanten Zugang zu den hinterlegten Elementen erhält.

"Gebühr(en)" bezeichnet die Gebühren, die Vaultinum für Dienstleistungen erheben kann, auf die über die Vaultinum-Plattform zugegriffen wird.

"IDDN-Zertifikat" bezeichnet das von Vaultinum ausgestellte Zertifikat, das die Hinterlegung einer bestimmten Digitalen Schöpfung oder jeder ihrer aufeinanderfolgenden Versionen und deren Aufnahme in das IDDN-Register bescheinigt.

"IDDN-Nummer" bezeichnet die eindeutige Registrierungsnummer, die jeder Hinterlegung bei Vaultinum zugewiesen wird. Die Inter Deposit Digital Number (IDDN) identifiziert die Organisation, bei der die Erstellung registriert ist, die Anzahl der Aktualisierungen, die Art der Registrierung und das Jahr der ersten Hinterlegung. Alle Depots der gleichen IDDN-Abstammung (Erstdepot und Aktualisierungsdepot(s)) teilen sich eine Stamm-IDDN-Nummer.

"Know Your Software I Solution" ist ein von Vaultinum entwickeltes Audit-Tool, das es Unternehmen ermöglicht, ihre eigene Due Diligence in einer Reihe von Bereichen wie Sicherheit, geistiges Eigentum und Softwaremanagement durchzuführen, die unter Bezugnahme auf bewährte Praktiken und andere Qualitätsstandards bewertet werden, was auch die Dienstleistungen einschließt. Die Lösung Know Your Software I, die im Handel auch als Know Your Software Online-Assessment oder Self-Assessment bekannt ist, kann im Rahmen des Know Your Software II Solution Full Audit gemäß der Dienstleistungsbestellung aufgerufen und genutzt werden.

"Know Your Software II Solution" bezeichnet ein von Vaultinum entwickeltes intelligentes Audit-Programm, das Unternehmen dabei helfen soll, die Komponenten eines Software-Quellcodes zu analysieren und zu verstehen, wozu auch die Dienstleistungen gehören.  Die Know Your Software II-Lösung bietet eine eingehende Prüfung des Software-Quellcodes, die eine detaillierte Analyse der Software eines Unternehmens oder Produkts in Bezug auf geistiges Eigentum, Wartbarkeit, Sicherheit und SWOT-Analyse ermöglicht.  Die Lösung Know Your Software II, die im Handel auch als Know Your Software Full Audit, Tech Audit oder Tech Due Diligence bezeichnet wird, umfasst den Zugang zu und die Nutzung der Lösung Know Your Software I in Übereinstimmung mit dem Serviceauftrag.

"Datenschutzrichtlinie" bezeichnet die Bestimmungen, in denen festgelegt ist, wie Vaultinum die personenbezogenen Daten eines Nutzers sammelt und verarbeitet, sowie die Rechte des Nutzers in Bezug auf diese Verarbeitung, die unter https://vaultinum.com/legal-notice abrufbar sind.

"Produktanalysen" bezeichnet die von Vaultinum durchgeführten Analysen, indem (i) statistische und andere Informationen in Bezug auf die Leistung, den Betrieb und die Nutzung der Vaultinum-Plattform oder -Dienstleistungen zusammengestellt werden und (ii) Daten von der Vaultinum-Plattform oder -Dienstleistungen in zusammengefasster Form zur Erstellung statistischer Analysen für Forschungs- und Entwicklungszwecke verwendet und weitergegeben werden.

"Schiedsgerichtsordnung" bedeutet die Schweizerische Schiedsgerichtsordnung der Swiss Chambers' Arbitration Institution, die an dem Tag in Kraft ist, an dem die Notice of Arbitration gemäß dieser Schiedsgerichtsordnung eingereicht wird.

"Serviceauftrag" bezeichnet ein Auftragsformular, das die dem Kunden gemäß diesen Bedingungen zu erbringenden Dienstleistungen beschreibt.

"Dienstleistungsbedingungen" sind die zwischen Vaultinum und dem Kunden vereinbarten spezifischen Bedingungen für den Erwerb einer Dienstleistung.

"Lieferant" ist jede natürliche oder juristische Person, die einem oder mehreren Treuhandbegünstigten im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung ein Zugriffsrecht auf bestimmte hinterlegte Elemente gewährt.

"Nutzer" ist jeder, der die Vaultinum-Plattform und/oder Dienstleistungen.

"Nutzerinhalte" sind die Daten, Dokumente, Dateien, Kommentare und sonstigen Materialien, die der Nutzer auf der Vaultinum-Plattform eingibt, hochlädt, verändert oder anderweitig zur Verfügung stellt.

ARTIKEL 3 - ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Der Zugang zur Vaultinum-Plattform selbst ist kostenlos. Vaultinum kann jedoch für Dienstleistungen, auf die über die Vaultinum-Plattform zugegriffen wird, eine Gebühr erheben ("Gebühr"), und Sie entscheiden nach eigenem Ermessen, ob Sie Dienstleistungen abonnieren möchten. Wenn Sie gebührenpflichtige Dienste abonnieren, verpflichten Sie sich, alle diese Gebühren und alle damit verbundenen Steuern zu zahlen.

Vaultinum behält sich das Recht vor, die Gebühren jährlich um bis zu drei (3) Prozent zu erhöhen.

Alle Gebühren sind nicht erstattungsfähig. Alle Gebühren für Dienstleistungen verstehen sich abzüglich der anfallenden Steuern, einschließlich Umsatz- und Lizenzgebühren, etwaiger Quellensteuern und Bankgebühren. Sollten Steuern einbehalten werden, werden die Gebühren automatisch erhöht, so dass der tatsächlich gezahlte Betrag genau dem in der Rechnung angegebenen Betrag entspricht.

ARTIKEL 4 - SICHERHEIT DER VAULTINUM-PLATTFORM

Vaultinum wird sich in angemessener Weise bemühen, eine 24-stündige Verfügbarkeit der Vaultinum-Plattform zu gewährleisten. Vaultinum übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass die Dienste rund um die Uhr verfügbar sind. Die Parteien erkennen an, dass die Vaultinum-Plattform und die Dienstleistungen zeitweise aufgrund regelmäßiger Wartungsarbeiten, Service-Upgrades oder anderer mechanischer oder elektronischer Ausfälle nicht verfügbar sein werden.  Vaultinum behält sich das Recht vor, die Vaultinum-Plattform und die Dienste nach eigenem Ermessen ohne Vorankündigung, Haftung oder Erstattung zu ändern oder einzustellen.

Vaultinum wird sich nach besten Kräften bemühen, die Vaultinum-Plattform vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Die Vaultinum-Plattform erfordert eine dem Industriestandard entsprechende 128-Bit-Verschlüsselung der gesamten Kommunikation zwischen dem Endgerät des Nutzers und dem Lösungsserver. Das Server-Betriebssystem und die Anwendungssoftware der Vaultinum-Plattform werden regelmäßig aktualisiert und auf Viren gescannt. Die Parteien sind sich jedoch darüber im Klaren, dass noch kein vollständig sicheres System oder eine vollständig sichere elektronische Datenübertragung entwickelt wurde. Vaultinum übernimmt keine ausdrückliche oder stillschweigende Garantie für die Wirksamkeit oder Sicherheit der Vaultinum-Plattform und haftet in keinem Fall für behauptete direkte, tatsächliche, indirekte, zufällige oder Folgeschäden, die sich aus einer Verletzung oder angeblichen Verletzung der Sicherheit der Vaultinum-Plattform ergeben.

ARTIKEL 5 - VERFÜGBARKEIT DER VAULTINUM-PLATTFORM

Vaultinum behält sich das Recht vor, die Vaultinum-Plattform und -Dienste einschließlich der Daten nach eigenem Ermessen ohne Vorankündigung, Haftung oder Erstattung zu ändern oder einzustellen.

ARTIKEL 6 - NUTZUNG DER VAULTINUM-PLATTFORM UND -DIENSTLEISTUNGEN

Sie erhalten eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, widerrufliche, beschränkte Lizenz für den Zugriff auf die Vaultinum-Plattform und -Dienste und deren Nutzung ausschließlich gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags. Jede andere Nutzung der Vaultinum-Plattform oder -Dienste stellt einen Verstoß gegen diese Vereinbarung dar und kann einen oder mehrere Fälle von Urheberrechtsverletzung bedeuten. Vaultinum behält sich das Recht vor, diese Vereinbarung jederzeit zu ändern. Ihre Nutzung der Vaultinum-Plattform und der Vaultinum-Dienste kann von Vaultinum zu Zwecken der Einhaltung dieser Vereinbarung kontrolliert und überwacht werden, und Vaultinum behält sich das Recht vor, diese Vereinbarung ohne Benachrichtigung an Sie durchzusetzen.  Sie erkennen an, dass Sie die Vaultinum-Plattform und -Dienste aufgrund der Tatsache, dass einige Aspekte der Vaultinum-Plattform und -Dienste die fortlaufende Mitwirkung von Vaultinum erfordern, möglicherweise nicht in demselben Umfang wie vor der Änderung oder Einstellung nutzen können, wenn Vaultinum einen Teil der Vaultinum-Plattform ändert oder einstellt, was Vaultinum nach eigenem Ermessen tun kann, und dass Vaultinum in einem solchen Fall Ihnen gegenüber keine Haftung übernimmt.

ARTIKEL 7 - INHALTE DRITTER UND NUTZERINHALTE

Bestimmte Inhalte und Dienste, die über die Vaultinum-Plattform und -Dienste verfügbar sind, können Dienste, Inhalte, Daten und Anwendungen von Dritten (die "Daten") enthalten. Vaultinum kann auch Links zu Websites Dritter als Annehmlichkeit für Sie bereitstellen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Vaultinum nicht für den Inhalt oder die Richtigkeit der Daten oder der von Dritten bereitgestellten Dienstleistungen verantwortlich ist, und dass Vaultinum keine Haftung oder Verantwortung für die Daten übernimmt, auch nicht für Materialien, Daten, Inhalte, Produkte oder Dienstleistungen von Dritten. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie die Daten nicht in einer Weise nutzen, die die Rechte anderer Parteien verletzt, und dass Vaultinum in keiner Weise für eine solche Nutzung durch Sie verantwortlich ist.

Die Nutzung der Dienste auf der Vaultinum-Plattform beinhaltet, dass Sie Daten, Dokumente, Dateien, Kommentare und andere Materialien ("Benutzerinhalte") eingeben, hochladen, ändern oder anderweitig zur Verfügung stellen.  Sie tragen die alleinige Verantwortung für Ihre Benutzerinhalte.  Ohne das Vorstehende einzuschränken, müssen Sie sicherstellen, dass:

1.     Die Bereitstellung Ihrer Nutzerinhalte auf der Vaultinum-Plattform wurde von einem bevollmächtigten Mitarbeiter Ihrer Organisation und von den Eigentümern dieser Inhalte genehmigt;

2.     Ihre Benutzerinhalte enthalten keine Inhalte, die als falsch, beleidigend, unanständig, diffamierend, verleumderisch, belästigend, bedrohend oder anderweitig schädlich angesehen werden könnten;

3.     Ihre Benutzerinhalte und die Bereitstellung dieser Inhalte auf der Vaultinum-Plattform durch Sie verstoßen nicht gegen Gesetze, Regeln, Vorschriften oder Berufsstandards, die für Sie oder die Organisation, die Sie vertreten, gelten, einschließlich der Datenschutzrechte Dritter oder der Urheberrechte, Markenrechte oder anderer Rechte an geistigem Eigentum Dritter.

Sie gewähren Vaultinum das nicht-exklusive und unentgeltliche Recht, die Benutzerinhalte weltweit zu hosten, im Cache-Modus zu speichern, zu verarbeiten, zu vervielfältigen und darzustellen, um die Dienste bereitzustellen, und Sie garantieren und versichern, dass Sie alle Rechte und Genehmigungen haben, die für die Nutzung der Benutzerinhalte für die Zwecke des Dienstes erforderlich sind, und dass Sie die oben genannten Lizenzrechte frei vergeben können.

Um Zweifel auszuschließen, erkennen Sie an, dass die Geschäftstätigkeit von Vaultinum die Zusammenstellung und Wiederverwendung von Daten und Statistiken, auch zu Benchmarking-Zwecken, beinhaltet.  Sie erkennen an, dass Vaultinum berechtigt ist, aggregierte Daten und statistische Ergebnisse für eigene Zwecke und für die Erbringung von Dienstleistungen für andere Parteien zu verwenden, sofern diese Daten und Ergebnisse Sie nicht identifizieren und nicht auf Sie zurückführbar sind. Nach der Erstellung ist Vaultinum Eigentümer dieser aggregierten und/oder anonymisierten Daten und kann diese Daten nach eigenem Ermessen für jeden rechtmäßigen Zweck kopieren, vermischen und verwenden. Vaultinum kann auch (i) statistische und andere Informationen in Bezug auf die Leistung, den Betrieb und die Nutzung der Vaultinum-Plattform oder -Dienste zusammenstellen und (ii) Daten der Vaultinum-Plattform oder -Dienste in zusammengefasster Form zur Erstellung statistischer Analysen und für Forschungs- und Entwicklungszwecke verwenden und weitergeben ("Produktanalysen"). Alle geistigen Eigentumsrechte an den Produktanalysen verbleiben bei Vaultinum.

ARTIKEL 8 - NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN

Verstöße gegen diese Vereinbarung oder gegen unsere System- oder Netzwerksicherheit können zum dauerhaften Entzug Ihres Rechts auf Zugang zur Vaultinum-Plattform und/oder zu den Diensten sowie zu zivil- oder strafrechtlicher Haftung führen.  Sofern nicht ausdrücklich anders erlaubt:

(1) Sie sind berechtigt, die Vaultinum-Plattform und -Dienste ausschließlich für interne geschäftliche Zwecke zu nutzen.

(2) Wenn Sie ein Vertreter oder Kundenbegünstigter sind, erkennen Sie an, dass der Zugang zu den Informationen des bewerteten Unternehmens auf vertraulicher Basis gewährt wird und dass Sie diese Informationen entsprechend der Genehmigung des bewerteten Unternehmens verwenden werden.

(3) Es ist Ihnen nicht gestattet, Systeme, Geräte oder Programme zu verwenden, um (A) Teile der Vaultinum-Plattform, der Dienste, der Daten oder deren Inhalte zu erwerben, zu kopieren oder zu überwachen, oder (B) die Vaultinum-Plattform, die Dienste oder die Daten zu stören oder zu versuchen, sie zu stören oder zu unterbrechen.

(4) Sie dürfen nicht versuchen, sich unbefugten Zugang zur Vaultinum-Plattform, zu den Diensten oder Daten oder zu damit verbundenen Konten zu verschaffen.

(5) Es ist Ihnen nicht gestattet, andere Nutzer, Daten oder Informationen, die über die Vaultinum-Plattform übertragen werden, zu testen, ihre Verwundbarkeit auszuloten oder zu versuchen, diese zurückzuverfolgen oder zu erhalten.

(6) Sie dürfen die Vaultinum-Plattform nicht für ungesetzliche oder verbotene Zwecke nutzen.

(7) Es ist verboten, ungesetzliches, bedrohliches, verleumderisches, diffamierendes, obszönes, skandalöses, aufrührerisches, pornografisches oder gotteslästerliches Material oder Material, das ein Verhalten darstellen oder fördern könnte, das als Straftat angesehen werden könnte, zu zivilrechtlicher Haftung führen könnte oder anderweitig gegen ein Gesetz verstoßen würde, zu veröffentlichen oder zu übertragen.

(8) Sie dürfen weder direkt noch indirekt falsche Angaben machen, wenn Sie auf die Vaultinum-Plattform zugreifen oder diese nutzen.

(9) Sie dürfen die Vaultinum-Plattform, die Dienste oder die Daten nicht verletzen, umgehen, zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren oder anderweitig manipulieren, und Sie dürfen andere nicht dazu ermutigen oder dabei unterstützen.

(10) Sie dürfen nur über die Vaultinum-Plattform auf die Dienste zugreifen oder versuchen, auf die Dienste zuzugreifen.

(11) Sie dürfen nicht auf ein Konto zugreifen oder versuchen, auf ein Konto zuzugreifen, zu dem Sie nicht berechtigt sind.

(12) Es ist Ihnen nicht gestattet, die Vaultinum-Plattform in irgendeiner Form zu verändern oder veränderte Versionen der Vaultinum-Plattform für irgendeinen Zweck zu verwenden, einschließlich der Erlangung eines unberechtigten Zugangs zu den Diensten.

(13) Sofern nicht anders in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Ihnen und Vaultinum festgelegt, ist es Ihnen nicht gestattet, die Vaultinum-Plattform und -Dienste in irgendeiner Weise zu verändern, zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, zu verkaufen, zu vertreiben oder davon abgeleitete Werke zu erstellen;

(14) Sie dürfen die Vaultinum-Plattform und -Dienste nicht in unzulässiger Weise ausnutzen, insbesondere nicht durch unbefugtes Betreten oder Überlastung der Netzwerkkapazität.

(15) Sie dürfen die Vaultinum-Plattform nicht nutzen, um die Server oder das Netzwerk von Vaultinum zu beschädigen, zu deaktivieren oder übermäßig zu belasten oder die Vaultinum-Plattform zu beeinträchtigen oder die Nutzung der Vaultinum-Plattform durch andere Parteien zu stören.

ARTIKEL 9 - PERSONENBEZOGENE DATEN

Vaultinum verpflichtet sich, alle gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten und insbesondere die Bestimmungen der allgemeinen Datenschutzverordnung (EU) Nr. 2016/679 vom 27. April 2016 einzuhalten und deren Einhaltung gegenüber allen Personen, die seiner Kontrolle unterliegen, zu gewährleisten.

Im Rahmen der Nutzung der Vaultinum-Plattform und der Erbringung von Dienstleistungen verpflichtet sich Vaultinum, personenbezogene Daten seiner Nutzer gemäß den Datenschutzbestimmungen zu erheben und zu verarbeiten.

Gemäß der Datenschutzerklärung erkennt der Nutzer an, dass er sein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Widerspruch, Löschung der Daten, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit jederzeit per E-Mail an die folgende Adresse ausüben kann: dpo@vaultinum.com. Der Nutzer verpflichtet sich, seine Mitarbeiter und Führungskräfte über die Modalitäten der Ausübung dieser Rechte zu informieren.

ARTIKEL 10 - GEISTIGES EIGENTUM

Sie erklären sich damit einverstanden, dass die Vaultinum-Plattform und -Dienstleistungen, insbesondere Daten, Die Fragebögen, Bewertungsberichte, Prüfungsberichte und die Skripte und Software, die zur Implementierung der Vaultinum-Plattform und -Dienstleistungen verwendet werden, urheberrechtlich geschützte Informationen und Materialien enthalten, die Eigentum von Vaultinum und/oder seinen Lizenzgebern sind und durch geltende Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums und andere Gesetze geschützt sind, insbesondere durch Urheberrechts-, Marken-, Patent- und andere Gesetze der Schweiz und anderer Länder sowie durch internationale Verträge. Sie erklären sich damit einverstanden, solche geschützten Informationen oder Materialien in keiner Weise zu nutzen, außer für die Nutzung der Vaultinum-Plattform und -Dienste in Übereinstimmung mit diesem Vertrag und jeder Vereinbarung, die Sie für den Zugriff auf und die Nutzung von Daten eingehen. Kein Teil der Vaultinum-Plattform oder -Dienste darf in irgendeiner Form oder mit irgendwelchen Mitteln vervielfältigt werden, es sei denn, dies ist in diesem Vertrag ausdrücklich gestattet. Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Vereinbarung behalten sich Vaultinum, seine Lizenzgeber und Dritte, die Eigentümer der Daten sind, das Recht vor, den Zugang zur Vaultinum-Plattform, den Diensten und/oder Vaultinum-Inhalten oder anderen Materialien, die Teil der Vaultinum-Plattform oder der Dienste sind, jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern, auszusetzen, zu entfernen oder zu sperren. Vaultinum haftet in keinem Fall für die Durchführung dieser Änderungen. Vaultinum kann auch die Nutzung oder den Zugang zu bestimmten Funktionen oder Teilen der Dienste einschränken, in jedem Fall ohne Ankündigung oder Haftung.  Alle Urheberrechte an der Vaultinum-Plattform und den Diensten (einschließlich der Zusammenstellung von Inhalten, Beiträgen, Links zu anderen Internet-Ressourcen und Beschreibungen dieser Ressourcen) und der zugehörigen Software sind Eigentum von Vaultinum und/oder seinen Lizenzgebern und Dateneigentümern, die sich alle Rechte nach Recht und Billigkeit vorbehalten. DIE NUTZUNG DER VAULTINUM-PLATTFORM ODER EINES TEILS DER DIENSTE, MIT AUSNAHME DER IN DIESER VEREINBARUNG UND IN VEREINBARUNGEN FÜR DATEN ERLAUBTEN NUTZUNG, IST STRENGSTENS UNTERSAGT UND VERLETZT DIE GEISTIGEN EIGENTUMSRECHTE ANDERER UND KANN ZIVIL- UND STRAFRECHTLICHE STRAFEN NACH SICH ZIEHEN, EINSCHLIESSLICH MÖGLICHER GELDSTRAFEN.  Warenzeichen, Dienstleistungsmarken, Grafiken und Logos, die in Verbindung mit der Vaultinum-Plattform und den Dienstleistungen verwendet werden, sind Warenzeichen oder eingetragene Warenzeichen von Vaultinum und seinen Lizenzgebern. Andere Marken, Dienstleistungsmarken, Grafiken und Logos, die in Verbindung mit den Diensten verwendet werden, können Marken der jeweiligen Eigentümer sein. Sofern nicht ausdrücklich in einer Vereinbarung vorgesehen, werden Ihnen keine Rechte oder Lizenzen in Bezug auf die vorgenannten Marken oder die Verwendung dieser Marken gewährt.

Ungeachtet jeglicher Benutzerinhalte, die zur Förderung der Dienstleistungen eingereicht, hochgeladen oder bereitgestellt werden und die das alleinige Eigentum des Benutzers bleiben, kann Vaultinum diese Informationen ohne Verpflichtung gegenüber dem Benutzer verwenden, und der Benutzer tritt unwiderruflich alle Rechte, Titel und Interessen an diesem Feedback an Vaultinum ab, wenn der Benutzer Feedback zur Verfügung stellt, einschließlich Empfehlungen und/oder Beiträge zur Verbesserung der Dienstleistungen, Vorschläge zur Änderung, Hinzufügung, Streichung oder Änderung von Fragen, Empfehlungen und/oder Gewichtung der Auswirkungen von Fragen oder Antworten in den Know Your Software-Fragebögen. Derartige Rückmeldungen, die sich auf die Vaultinum-Dienste beziehen, gehen in das alleinige Eigentum von Vaultinum über, ohne dass es einer besonderen Handlung oder Mitteilung oder einer anderen als der in diesem Vertrag vorgesehenen Gegenleistung bedarf.

Insbesondere Vertreter, die Zugang zu den Fragebögen, Berichten und anderen von Vaultinum erstellten Dokumenten haben und verschiedene Fragen, Antworten, Empfehlungen, die Gewichtung der Auswirkungen von Fragen oder Antworten, Anforderungen von Dokumenten und Informationen sowie andere Änderungen an den Dienstleistungen von Vaultinum ("Beiträge") eingeben und/oder vorschlagen, treten unwiderruflich alle Rechte, Titel und Interessen an diesen Beiträgen an Vaultinum ab.  Alle Beiträge oder Arbeiten im Zusammenhang mit den Vaultinum-Diensten gehen in das alleinige Eigentum von Vaultinum über, ohne dass es einer besonderen Handlung oder Mitteilung oder einer anderen als der in diesem Vertrag vorgesehenen Gegenleistung bedarf.

ARTIKEL 11 - UNTERSTÜTZTE BROWSER

Die Vaultinum-Plattform ist mit den gängigsten Internet-Browsern zugänglich, ausgenommen sind veraltete Versionen dieser Browser. Sollte Ihr Browser nicht unterstützt werden, wird Vaultinum Sie darauf hinweisen und Ihnen Alternativen aufzeigen.  Vaultinum ist nicht verpflichtet, einen bestimmten Browser oder eine bestimmte Browserversion zu unterstützen.

ARTIKEL 12 - ANMELDEKONTO

12.1. Kontoerstellung und Sicherheit

Bevor Sie auf die Vaultinum-Plattform zugreifen können, müssen Sie ein Konto bei Vaultinum einrichten ("Konto").  Vaultinum richtet für diejenigen, die Zugang zur Vaultinum-Plattform beantragen, individuelle Benutzerkonten ein. Sie erhalten eine E-Mail, die es Ihnen ermöglicht, ein Benutzerpasswort zu erstellen.  Bei der Einrichtung Ihres Kontos müssen Sie den Bedingungen dieser Vereinbarung zustimmen.  Sie dürfen Ihr Passwort nicht erstellen oder Ihr Konto einrichten, wenn Sie diesen Bedingungen nicht zustimmen.

Vaultinum kann mehrere Anmeldekonten pro Nutzer einrichten. Um die Sicherheit aufrechtzuerhalten, erklären Sie sich damit einverstanden, eine einzelne Person (im Falle eines Unternehmens muss es sich um den Eigentümer oder einen leitenden Angestellten des Unternehmens handeln) als autorisierte Person zu benennen, die sich mit Vaultinum in Verbindung setzen kann, um verschiedene Logins anzufordern. Sie sind verantwortlich für die Konten, einschließlich der Anmeldekonten, und für die Handlungen und Unterlassungen aller Nutzer der Vaultinum-Plattform.  Alle Logins werden per E-Mail an die Nutzer übermittelt. Zusätzliche Benutzeranfragen müssen schriftlich vom ursprünglichen Bevollmächtigten gestellt werden.

12.2. Beendigung des Anmeldekontos

Sie verpflichten sich, den Plattform-Administrator von Vaultinum unverzüglich per E-Mail an support@vaultinum.com zu informieren, wenn ein individuelles Konto gekündigt werden soll. Vaultinum wird sich bemühen, den Zugang sofort zu beenden. Sie können jedoch nicht sicher sein, dass der Zugang beendet wurde, bis Sie eine E-Mail-Bestätigung der Beendigung erhalten haben.

ARTIKEL 13 - GARANTIEAUSSCHLUSS; HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Vaultinum garantiert nicht, sichert nicht zu oder gewährleistet nicht, dass Ihre Nutzung der Vaultinum-Plattform und -Dienste ununterbrochen oder fehlerfrei sein wird, und Sie erklären sich damit einverstanden, dass Vaultinum von Zeit zu Zeit einzelne oder alle Dienste auf unbestimmte Zeit entfernen oder die Vaultinum-Plattform und -Dienste oder Teile davon jederzeit und ohne vorherige Ankündigung einstellen kann.

Ungeachtet einer gegenteiligen Klausel erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Nutzung der Vaultinum-Plattform und -Dienste, einschließlich der Daten, auf Ihr alleiniges Risiko erfolgt. Die Vaultinum-Plattform und -Dienste und alle Produkte und Daten, die Ihnen geliefert werden oder auf die Sie über die Vaultinum-Plattform und -Dienste zugreifen, werden (sofern nicht ausdrücklich anders von Vaultinum angegeben) "wie besehen" und "wie verfügbar" für Ihre Nutzung zur Verfügung gestellt, ohne Garantien jeglicher Art, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich aller stillschweigenden Garantien der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck, des Eigentumsrechts und der Nichtverletzung von Rechten. Sie erkennen an, dass Vaultinum Rohdaten von einer Vielzahl von Dritten bezieht und dass diese Dritten keine Zusicherungen und Gewährleistungen in Bezug auf die Richtigkeit oder Vollständigkeit oder Verfügbarkeit dieser Daten abgeben. Vaultinum übernimmt keine Gewähr dafür, dass die von Dritten bezogenen Daten richtig und vollständig sind oder dass diese Dritten Vaultinum weiterhin Daten zur Verfügung stellen.

Ungeachtet einer gegenteiligen Klausel sind Vaultinum, seine Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Partner, Vertreter, Auftragnehmer oder Lizenzgeber in keinem Fall haftbar für direkte, indirekte, zufällige, strafende, besondere oder Folgeschäden, die sich aus der Nutzung der Vaultinum-Plattform oder -Dienste ergeben, oder für andere Ansprüche, die in irgendeiner Weise mit der Vaultinum-Plattform oder -Diensten zusammenhängen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Fehler oder Auslassungen in Inhalten oder Verluste oder Schäden jeglicher Art, die aus der Nutzung oder der Unfähigkeit zur Nutzung von Inhalten (oder Produkten) entstehen, die über die Vaultinum-Plattform oder -Dienste veröffentlicht, übertragen oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden, selbst wenn auf deren Möglichkeit hingewiesen wurde. Da einige Staaten oder Gerichtsbarkeiten den Ausschluss oder die Beschränkung der Haftung für Folgeschäden oder beiläufig entstandene Schäden nicht zulassen, ist die Haftung von Vaultinum in solchen Staaten oder Gerichtsbarkeiten auf das gesetzlich zulässige Maß beschränkt.

Sie und Vaultinum erklären sich damit einverstanden, dass, sofern dies nicht gesetzlich verboten ist, alle Verfahren zur Lösung oder Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, ausschließlich auf individueller Basis geführt werden und dass Sie nicht versuchen werden, eine Streitigkeit als Sammelklage, repräsentative Klage, Kollektivklage, Klage eines Privatanwalts oder in einem Verfahren, in dem Sie in repräsentativer Funktion handeln oder zu handeln beabsichtigen, zu verhandeln. Sie erklären sich ferner damit einverstanden, dass, sofern dies nicht gesetzlich verboten ist, kein Verfahren mit einem anderen Verfahren zusammengelegt, konsolidiert oder kombiniert wird, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Vaultinum und allen an einem solchen Verfahren beteiligten Parteien.

Vaultinum wird sich in angemessener Weise bemühen, die von Ihnen im Zusammenhang mit der Vaultinum-Plattform und den Diensten übermittelten Informationen zu schützen, Sie erklären sich jedoch damit einverstanden, dass die Übermittlung solcher Informationen auf Ihr alleiniges Risiko erfolgt, und Vaultinum lehnt hiermit jegliche Haftung gegenüber Ihnen für Verluste oder Haftungen im Zusammenhang mit solchen Informationen ab, sofern dies nicht gesetzlich verboten ist.

Vaultinum sichert nicht zu oder garantiert nicht, dass die Vaultinum-Plattform oder -Dienste frei von Verlust, Korruption, Angriffen, Viren, Störungen, Hackerangriffen oder anderen Sicherheitsverletzungen sind, und Vaultinum lehnt jede diesbezügliche Haftung ab. Sie sind selbst dafür verantwortlich, Ihr System zu sichern, einschließlich aller Inhalte, Daten oder Informationen, auf die Sie über die Vaultinum-Plattform und -Dienste zugreifen oder die Sie erhalten.

ARTIKEL 14 - VERZICHT UND ENTSCHÄDIGUNG

Durch die Nutzung der Vaultinum-Plattform und -Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, Vaultinum, seine gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsführer, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen, Vertreter, Auftragnehmer und Lizenzgeber im Rahmen des gesetzlich Zulässigen schadlos zu halten in Bezug auf alle Ansprüche, die sich aus Ihrem Verstoß gegen diese Vereinbarung, Ihrem Zugang oder Ihrer Nutzung der Vaultinum-Plattform, Daten und/oder Dienste sowie aus allen Maßnahmen ergeben, die Vaultinum im Rahmen der Untersuchung eines mutmaßlichen Verstoßes gegen diese Vereinbarung oder als Ergebnis seiner Feststellung oder Entscheidung, dass ein Verstoß gegen diese Vereinbarung vorliegt, ergreift. Dies bedeutet, dass Sie weder Vaultinum noch seine gegenwärtigen oder zukünftigen Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen, Vertreter, Auftragnehmer oder Lizenzgeber verklagen oder Schadenersatzansprüche geltend machen können, wenn Vaultinum beschließt, Informationen oder Inhalte zu entfernen oder deren Verarbeitung zu verweigern, Ihren Zugang zur Vaultinum-Plattform, zu den Daten und/oder zu den Diensten auszusetzen oder zu beenden oder wenn Vaultinum im Rahmen der Untersuchung eines mutmaßlichen Verstoßes oder infolge der Feststellung oder Entscheidung, dass ein Verstoß gegen diesen Vertrag vorliegt, andere Maßnahmen ergreift. Diese Verzichts- und Entschädigungsklausel gilt für alle Verstöße, die in dieser Vereinbarung beschrieben sind oder in Betracht gezogen werden.

ARTIKEL 15 - STREITBEILEGUNG

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart, wird dieser Vertrag ausschließlich nach dem internen Recht von Genf, Schweiz, ausgelegt und durchgesetzt, ohne dass die Grundsätze des Kollisionsrechts zur Anwendung kommen. Mit Ausnahme von Streitigkeiten, die sich ausschliesslich auf die Nichtzahlung von Gebühren durch den Kunden beziehen, werden alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, einschliesslich der Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Beendigung desselben, durch ein Schiedsverfahren gemäss der Schweizerischen Internationalen Schiedsordnung ("Schiedsordnung") der Swiss Chambers' Arbitration Institution in der am Tag der Einreichung der Einleitungsanzeige gemäss dieser Schiedsordnung gültigen Fassung entschieden. Die Anzahl der Schiedsrichter beträgt eins. Der Sitz des Schiedsverfahrens ist Genf. Das Schiedsverfahren wird in englischer Sprache geführt. Innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Erhalt der Einleitungsanzeige hat der Beklagte beim Sekretariat eine Antwort auf die Einleitungsanzeige einzureichen, grundsätzlich zusammen mit einer eventuellen Gegenforderung oder Aufrechnungseinrede. Die Frist für die Ernennung eines Schiedsrichters beträgt fünfzehn (15) Tage. Wenn die Umstände es rechtfertigen, kann der Gerichtshof die genannten Fristen verlängern oder verkürzen. Es gilt das beschleunigte Verfahren (Art. 42 der Schiedsgerichtsordnung), und die Streitigkeit wird ausschließlich auf der Grundlage von Urkundenbeweisen entschieden.

Ungeachtet des Vorstehenden können die Parteien jederzeit vereinbaren, den Streitfall einer Mediation gemäß der Schweizerischen Mediationsordnung für Wirtschaftskonflikte der Swiss Chambers' Arbitration Institution zu unterziehen. Vaultinum hat auch das Recht, rechtliche oder billigkeitsrechtliche Schritte oder Verfahren vor jedem zuständigen Gericht einzuleiten und zu verfolgen, um Unterlassungsansprüche oder andere Rechtsmittel gegen Sie zu erwirken, falls dies nach Ansicht von Vaultinum notwendig oder wünschenswert ist.  Das Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf findet auf diesen Vertrag keine Anwendung und wird hiermit abgelehnt.

ARTIKEL 16 - LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

Dieser Vertrag und die Dienstleistungen können von Vaultinum oder Ihnen jederzeit mit oder ohne Grund und mit oder ohne Vorankündigung gekündigt werden; der Gewährleistungsausschluss und die Haftungsbeschränkung in den Artikeln 13 und 14 sowie die Bestimmung zur Beilegung von Streitigkeiten in Artikel 15 bleiben jedoch bei einer Kündigung bestehen. Wenn Sie eine der Bestimmungen dieses Vertrages nicht einhalten oder Vaultinum den Verdacht hat, dass Sie eine der Bestimmungen dieses Vertrages nicht einhalten, kann Vaultinum nach eigenem Ermessen und ohne Mitteilung an Sie: (i) diesen Vertrag und/oder Ihr Konto kündigen, wobei Sie für alle Beträge haften, die im Rahmen Ihres Kontos bis zum Zeitpunkt der Kündigung fällig sind, und/oder (ii) den Zugang zur Vaultinum-Plattform und den Diensten (oder zu Teilen davon) sperren.

Sofern nichts anderes schriftlich festgelegt ist, werden die Dienstleistungen für ein (1) Jahr ab dem Datum der Rechnung für die Dienstleistung abonniert und verlängern sich automatisch um den gleichen Zeitraum, sofern sie nicht vom Kunden oder von Vaultinum gekündigt werden, wobei eine solche Kündigung mindestens neunzig (90) Kalendertage vor Ablauf des laufenden Zeitraums per E-Mail mit Rückschein und Empfangsbestätigung zu erfolgen hat.

ARTIKEL 17 - EINSEITIGE RECHTE

Vaultinum behält sich das Recht vor, die Vaultinum-Plattform und -Dienste (oder Teile oder Inhalte davon) jederzeit mit oder ohne Vorankündigung zu ändern, auszusetzen oder einzustellen, und Vaultinum haftet weder Ihnen noch Dritten gegenüber, sollte es von diesen Rechten Gebrauch machen.

ARTIKEL 18 - VERTRAULICHKEIT

Aufgrund dieser Vereinbarung haben die Parteien möglicherweise Zugang zu Informationen, die für die jeweils andere Partei vertraulich sind. Keine der Parteien darf vertrauliche Informationen der anderen Partei für einen Zweck außerhalb des Geltungsbereichs dieser Vereinbarung verwenden oder offenlegen, es sei denn, die andere Partei hat vorher schriftlich zugestimmt. Jede Partei schützt die vertraulichen Informationen der anderen Partei in ähnlicher Weise wie ihre eigenen vertraulichen Informationen ähnlicher Art (jedoch keinesfalls mit weniger als angemessener Sorgfalt). Im Falle eines tatsächlichen oder drohenden Verstoßes gegen die Vertraulichkeitsverpflichtungen einer Partei hat die nicht verletzende Partei das Recht, zusätzlich zu allen anderen ihr zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln einen Unterlassungsanspruch geltend zu machen, wobei die verletzende Partei ausdrücklich anerkennt, dass andere Rechtsmittel möglicherweise unzureichend sind.

"Vertrauliche Informationen" sind alle urheberrechtlich geschützten oder vertraulichen Materialien oder Informationen, die der empfangenden Partei von der offenlegenden Partei mündlich oder schriftlich offengelegt werden, die als urheberrechtlich geschützt oder vertraulich bezeichnet werden oder die angesichts der Art der Informationen und der Umstände der Offenlegung vernünftigerweise als urheberrechtlich geschützt oder vertraulich verstanden werden sollten, wobei vertrauliche Informationen keine Informationen oder Materialien umfassen, die: (i) der Öffentlichkeit allgemein bekannt waren oder werden, ohne dass die empfangende Partei eine Verpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei verletzt hat, (ii) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden oder werden, ohne auf vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei Bezug zu nehmen, (iii) von einer dritten Partei erhalten wurden oder werden, die diese vertraulichen Informationen ohne Verletzung einer Verpflichtung gegenüber der offenlegenden Partei erhalten und offengelegt hat, oder (iv) gesetzlich zur Offenlegung verpflichtet sind (in diesem Fall hat die empfangende Partei die offenlegende Partei in angemessener Weise über die erzwungene Offenlegung zu unterrichten und auf Kosten der offenlegenden Partei angemessene Unterstützung zu leisten, falls die offenlegende Partei die Offenlegung anfechten oder eine Schutzanordnung beantragen möchte).

ARTIKEL 19 - MARKENZEICHEN UND WERBUNG

Sofern nicht schriftlich anders gewünscht, räumt der Nutzer Vaultinum hiermit das Recht ein, die Marken, Dienstleistungsmarken und Handelsnamen des Nutzers aufzuführen oder anderweitig auf den Nutzer in Marketing-, Werbe- oder Verkaufsförderungsmaterialien oder -aktivitäten im Zusammenhang mit den Diensten zu verweisen.  Vaultinum kann eine Pressemitteilung über die Tatsache herausgeben, dass der Nutzer ein Nutzer der Vaultinum-Plattform ist.  Darüber hinaus erklärt sich der Nutzer damit einverstanden, dass Vaultinum den Nutzer von Zeit zu Zeit kontaktiert, um mit ihm über die Vaultinum-Dienste zu sprechen, neue Dienste anzubieten und Support für die Dienste zu leisten.

ARTIKEL 20 - ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Artikel 20.1. Höhere Gewalt

Keine der Vertragsparteien haftet für Leistungen, die aufgrund höherer Gewalt, einschließlich höherer Gewalt, staatlicher Maßnahmen, Terrorismus und anderer Umstände, die sich der Kontrolle der jeweiligen Partei entziehen, verhindert oder behindert werden, und es werden auch keine Gutschriften oder andere Abhilfemaßnahmen gewährt; vorausgesetzt, dass fehlende Mittel den Kunden nicht von seiner Verpflichtung entbinden, alle Gebühren bei Fälligkeit zu zahlen.

Artikel 20.2. Verzicht

Die Tatsache, dass eine der Vertragsparteien die Anwendung einer Bestimmung dieses Abkommens dauerhaft oder vorübergehend nicht verlangt hat, ist in keiner Weise als Verzicht auf die Rechte der betreffenden Vertragspartei aus der betreffenden Bestimmung anzusehen.

Artikel 20.3. Änderung

Jeder Verzicht, jede Änderung oder Ergänzung einer Bestimmung dieser Vereinbarung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt und von Vaultinum unterzeichnet ist.

Artikel 20.4. Abtretung und Übertragung

Sie sind nicht berechtigt, diesen Vertrag oder irgendwelche Rechte hieraus ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Vaultinum abzutreten oder zu übertragen. Vaultinum ist berechtigt, diesen Vertrag an direkte oder indirekte Tochtergesellschaften oder an sonstige Dritte abzutreten.

Artikel 20.5. Überschriften

Bei Auslegungsschwierigkeiten zwischen einer der Überschriften oder Unterüberschriften, die am Anfang einer Bestimmung stehen, und einer der Bestimmungen werden die Überschriften für ungültig erklärt.

Artikel 20.6. Severalbility

Sollte ein Teil dieses Abkommens für ungültig erklärt werden, so vereinbaren die Parteien, dass diese Ungültigkeit die Gültigkeit der übrigen Teile dieses Abkommens nicht berührt, und das Organ, das den Teil dieses Abkommens für ungültig erklärt, ist befugt, die ungültige Bestimmung durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Wirkung und Absicht der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt.

Artikel 20.7. Notifizierungen

Alle Mitteilungen, die im Rahmen dieses Abkommens zu machen sind, müssen schriftlich in französischer oder englischer Sprache erfolgen.

Alle Mitteilungen werden entweder (i) durch persönliche Übergabe, (ii) per Einschreiben mit Rückschein, (iii) durch einen staatlich anerkannten privaten Eilkurier oder (iv) per E-Mail mit Rückschein an die oben angegebene Anschrift des Empfängers oder an eine andere von den Vertragsparteien zu diesem Zweck in Artikel 20.8 angegebene Anschrift zugestellt.

 Mitteilungen gelten am Tag des Eingangs als zugegangen, wenn sie persönlich oder per E-Mail zugestellt wurden, oder zwei (2) Tage nach der Einlieferung per Einschreiben oder Expresskurier.  Jede Partei kann ihre Anschrift für die Zwecke dieser Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei gemäß den Bestimmungen dieses Abschnitts ändern.

Artikel 20.8. Anschrift für die Zustellung

Die Adressen der Parteien sind für den Nutzer die im Konto angegebene Adresse oder eine registrierte Adresse und für Vaultinum die auf der Website angegebene Adresse.

Artikel 20.9. Gesamte Vereinbarung

Alle Bestimmungen dieses Vertrags stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzen alle vorherigen Verhandlungen, Vorschläge und Mitteilungen zwischen den Parteien in diesem Zusammenhang, einschließlich aller Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitsvereinbarungen.  Keine Erklärung oder Zusicherung, die nicht in dieser Vereinbarung enthalten ist, wurde von einer Partei als Grundlage für den Abschluss dieser Vereinbarung herangezogen.

Abschnitt II. Nutzungsbedingungen für Hinterlegungs- und Treuhanddienste

Hintergrund

Vaultinum ist ein Unternehmen, das sich auf den Schutz digitaler Kreationen und immaterieller Vermögenswerte wie Software, mobile Anwendungen, Videospiele, Datenbanken, Websites, Geschäftsgeheimnisse, Baupläne, vertrauliche Informationen usw. spezialisiert hat.

Vaultinum bietet als vertrauenswürdiger Dritter einen Hinterlegungsdienst an, der den Bedarf an einfachem und schnellem Schutz jeder Art von digitaler Schöpfung deckt und seinen Kunden die Möglichkeit bietet, ihr Portfolio an immateriellen Vermögenswerten aufzubauen, zu verwalten und zu verbessern.

Vaultinum bietet auch Treuhanddienste an, um die Beziehung zwischen dem Anbieter einer digitalen Schöpfung und seinem Kunden zu sichern, so dass letzterer im Falle eines Ausfalls des Anbieters auf die bei Vaultinum hinterlegte Schöpfung zugreifen kann, um sie weiter zu nutzen.

Diese Nutzungsbedingungen beinhalten und ergänzen die Nutzungsvereinbarung der Vaultinum-Plattform.  Im Falle von Widersprüchen zwischen den Bedingungen haben diese Nutzungsbedingungen für Einzahlungs- und Treuhanddienstleistungen Vorrang.

1. ANWENDUNGSBEREICH

Jeder Nutzer der Vaultinum-Plattform, der die Einzahlungs- und/oder Treuhanddienste nutzt, unterliegt diesen besonderen Nutzungsbedingungen.

Bei jedem Hinterlegungsantrag bestätigt der Kunde, dass die digitale Kreation auf dem Konto des Inhabers der geistigen Eigentumsrechte an der besagten digitalen Kreation zum Zeitpunkt des besagten Hinterlegungsantrags hinterlegt ist, oder er bestätigt, dass der Kunde die vorherige Genehmigung des Inhabers der geistigen Eigentumsrechte eingeholt hat.

2. PFANDDIENSTLEISTUNGEN

2.1. Arten von Einlagen

Als vertrauenswürdiger Empfänger registriert Vaultinum jede digitale Kreation, die ihm vorgelegt wird, und gibt ihr ein bestimmtes Datum und eine IDDN-Nummer.

Vaultinum bietet drei Arten von digitalen Deposits an. Die Hinterlegung ist auf 10 GB und 1000 Dateien pro Hinterlegung begrenzt.

(1) Standard-Hinterlegung: Das gesamte Verfahren wird online durchgeführt und die Einlage wird elektronisch versiegelt und archiviert. Am Ende des Verfahrens kann der Nutzer das IDDN-Zertifikat direkt von seinem Konto herunterladen.

(2) Elementgeprüfte Hinterlegung: Dieses fortschrittliche Verfahren garantiert die Unveränderlichkeit der hinterlegten Elemente und bescheinigt, dass die in der Hinterlegung enthaltenen Elemente lesbare Daten enthalten, die in Form einer übersichtlichen Baumstruktur dargestellt werden und im Falle einer Hinterlegung vom Hinterlegungsbegünstigten genutzt werden können.

 Das Element Checked Deposit umfasst:

·        Überprüfung der in den Dateien enthaltenen hinterlegten Elemente durch einen Vaultinum-Agenten;

·        Überprüfung der vom Benutzer bereitgestellten Dateien und der Baumstruktur;

·        Berechnung des elektronischen Fußabdrucks (HASH) der einzelnen Dateien;

·        Registrierung des Depots bei Vaultinum;

·        Versiegelung der Hinterlegung;

·        Sichere Archivierung der Hinterlegung in der Schweiz;

Aushändigung eines speziellen "Element Checked Deposit Report", der die Verifizierung bescheinigt (der Bericht ist auch der Hinterlegung beigefügt).
 Am Ende des Verfahrens zur geprüften Hinterlegung von Elementen erhält der Benutzer ein IDDN-Zertifikat und einen Bericht über die geprüfte Hinterlegung von Elementen, in dem die hinterlegten Elemente beschrieben und ihre Überprüfung bescheinigt wird.

(3) Inhaltsgeprüfte Hinterlegung: Diese Hinterlegung ist spezifisch für Software und stellt eine höhere Stufe der Überprüfung der hinterlegten Elemente dar. Vaultinum bietet drei Stufen von inhaltsgeprüften Kautionen an: Silber, Gold und Platin. Je nach gewählter Option verpflichtet sich Vaultinum, eine Reihe von Prüfungen vorzunehmen, darunter die Überprüfung, ob (1) die bei ihr hinterlegte Digitale Schöpfung den vom Treuhandbegünstigten angegebenen Spezifikationen entspricht und (2) ob sie gemäß diesen Spezifikationen funktioniert, oder (3) bei Software, die im SAAS-Modus bereitgestellt wird, ob der Treuhandprozess für den Treuhandbegünstigten tatsächlich von Nutzen ist, und dem Treuhandbegünstigten bei Bedarf ein entsprechendes Gutachten vorzulegen.

 Am Ende des Verfahrens zur geprüften Hinterlegung von Inhalten erhält der Benutzer ein IDDN-Zertifikat und einen Bericht über die geprüfte Hinterlegung von Inhalten, in dem die Ergebnisse der Überprüfung der hinterlegten Inhalte beschrieben und deren Verifizierung bescheinigt werden.

2.2.  Archivierung von Einlagen

Die über die Vaultinum-Plattform hochgeladenen Daten werden von Vaultinum elektronisch archiviert und gesichert.  Die Daten werden auf Schweizer Territorium gehostet und entsprechen der Norm ISO 27001.

Einlagen werden von Vaultinum so lange einbehalten, wie der Kunde die fälligen Gebühren an Vaultinum zahlt.

2.3.  Methode der Einlagen

Vaultinum bietet zwei Möglichkeiten, Einzahlungen vorzunehmen:

(1) Digitale Hinterlegungen durch den Nutzer: Der Nutzer lädt seine hinterlegten Elemente elektronisch über sein Konto hoch oder kontaktiert Vaultinum, um eine Element- oder Inhaltskontrollierte Hinterlegung durchzuführen;

(2) SCM automatisierte Hinterlegung: Wenn diese Option gewählt wird, ermächtigt der Nutzer Vaultinum hiermit, automatische Hinterlegungen durch Verbindung mit dem gehosteten Repository des Quellcodes vorzunehmen.  Der Nutzer verpflichtet sich, Vaultinum alle notwendigen Zugangscodes und Berechtigungen zur Verfügung zu stellen.  Der Nutzer erteilt Vaultinum hiermit die notwendigen Vollmachten, um dies für den Nutzer umzusetzen und der Nutzer wird Vaultinum gegen jegliche Ansprüche, Verfahren oder Ermittlungen in Bezug auf diese Dienstleistung oder Einzahlungen verteidigen und schadlos halten.  Vaultinum nutzt das Recht, sich mit dem gehosteten Repositorium zu verbinden, ausschließlich zum Zweck der Hinterlegung der hinterlegten Elemente.

2.4.  Kaution Updates

Hinterlegungsaktualisierungen beziehen sich auf die Hinterlegung nachfolgender oder aufeinanderfolgender Versionen einer digitalen Kreation.  Die zum Zeitpunkt der ersten Hinterlegung zugewiesene IDDN-Nummer enthält ein Kodierungselement, das sich mit jeder aktualisierten Hinterlegung derselben digitalen Kreation erhöht.  Der Kunde kann somit eine Verbindung zwischen den Hinterlegungen verschiedener Versionen derselben digitalen Kreation aufrechterhalten.

Je nach der vom Kunden gewählten Option erfolgt die Hinterlegung einer neuen Version einer digitalen Kreation:

·         die vorherige(n) Hinterlegung(en) nicht ersetzen und Vaultinum wird eine Kopie aller getätigten Hinterlegungen sowie der entsprechenden hinterlegten Elemente aufbewahren, solange der Kunde die Gebühren zahlt; oder

·        Ersetzen Sie die vorherige Hinterlegung, wobei Vaultinum nur die zuletzt hinterlegten Elemente behält, solange der Kunde die Gebühren bezahlt.

2.5.  Vervielfältigungsverfahren

Die Vervielfältigung ist ein Verfahren, bei dem ein Vaultinum-Agent eine Kopie einer bei Vaultinum hinterlegten Digitalen Schöpfung anfertigt.

Vaultinum kann nur eine Einzahlung duplizieren:

·        auf Antrag des ordnungsgemäß identifizierten Kunden nach Zahlung der Vervielfältigungsgebühren;

·        auf Antrag eines Escrow-Begünstigten nach positiver Stellungnahme der Zugangskommission (wie unten beschrieben) zum Vaultinum und Zahlung der Vervielfältigungsgebühren;

·        durch Gerichtsbeschluss.

 Das Vervielfältigungsverfahren umfasst;

·        Erstellung einer digitalen Kopie der Hinterlegung auf einem physischen Datenträger;

·        Berechnung des Hash-Wertes der kopierten Daten und Überprüfung der Übereinstimmung mit dem ursprünglichen Hash-Wert;

·        Zustellung der physischen Kopie an den Kunden.

2.6.  Übertragung von Rechten

Der Nutzer verpflichtet sich, Vaultinum jede Änderung der Eigentumsverhältnisse an seinen Rechten an hinterlegten Elementen (Übertragung oder Veräußerung, ganz oder teilweise), die z.B. im Rahmen einer Rechteabtretung oder Vermögensübertragung eintritt, unverzüglich mitzuteilen.  Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Übertragung der Rechte und der Zahlung der damit verbundenen Gebühren mit Vaultinum zusammenzuarbeiten, es sei denn, der Abtretungsempfänger erklärt sich bereit, diese zu übernehmen.

 Der neue Rechteinhaber kann Vaultinum den Erwerb von Rechten auch unter Vorlage von Unterlagen mitteilen, die die Übertragung von Rechten unanfechtbar belegen.  Vaultinum wird jeden Antrag auf Übertragung von Rechten rechtlich prüfen und nach eigenem Ermessen und ohne Rücksicht auf einen Angemessenheitsmaßstab oder einen anderen Maßstab, nach dem die Entscheidung von Vaultinum angefochten werden könnte, darüber entscheiden, ob eine solche Übertragung in ihren Systemen erfolgt.  Der Begünstigte solcher Rechte ist ein Nutzer im Sinne dieses Vertrages.

 Der Zweck der Übertragung von Rechten besteht darin, dem neuen Rechteinhaber die Möglichkeit zu geben, die vom früheren Inhaber der Rechte an geistigem Eigentum erstellte Hinterlegungshistorie beizubehalten, die übertragene digitale Schöpfung zu aktualisieren, auf seinen Namen ausgestellte IDDN-Zertifikate zu erhalten und/oder abgeschlossene Treuhandverträge zu übernehmen.

 Je nach Art und Weise der Übertragung umfasst das Verfahren zur Übertragung von Rechten entweder:

·         die Übertragung der Einlagen auf das Konto des neuen Rechteinhabers; oder

·        ein Ersatz für den bestehenden Kontoinhaber.

Vaultinum prüft jede Anfrage von Fall zu Fall und entscheidet nach eigenem Ermessen und ohne Rücksicht auf einen Angemessenheitsstandard oder einen anderen Standard, nach dem die Entscheidung von Vaultinum angefochten werden könnte, welches Verfahren anzuwenden ist.

3. TREUHANDDIENSTLEISTUNGEN

Ein Treuhandbegünstigter hinterlegter Elemente kann aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Anbieter Zugang zu den hinterlegten Elementen verlangen, vorausgesetzt, der Anbieter hat Vaultinum das Bestehen einer solchen Vereinbarung erklärt und die entsprechende Treuhanddienstleistung von Vaultinum erworben.

Alle Treuhandvereinbarungen unterliegen diesen Nutzungsbedingungen, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, die im Falle eines Widerspruchs Vorrang haben.

Vaultinum bietet drei Arten von Treuhanddienstleistungen an:

1.     Zugangsklausel;

2.     Zweiseitige Treuhandvereinbarung;

3.     Dreiseitige Treuhandvereinbarung (auch durch Rahmenverträge).

Wenn ein Nutzer eine von Vaultinum angebotene Treuhanddienstleistung nicht erworben hat oder ein Kunde die Zahlung der fälligen Gebühren an Vaultinum eingestellt hat, außer in einer besonderen Situation (z.B. Konkurs des Kunden), wird jeder Antrag auf Zugang durch einen Treuhandbegünstigten abgelehnt, es sei denn, eine gerichtliche Entscheidung erlaubt einen solchen Zugang zu den hinterlegten Elementen und die entsprechenden Gebühren (einschließlich aller jährlichen Gebühren und der in der Vergangenheit fälligen Gebühren, als ob ursprünglich ein Treuhandvertrag abgeschlossen worden wäre) wurden an Vaultinum bezahlt.

3.1. Zugangsklausel

Eine Zugangsklausel wird in einen zweiseitigen Vertrag (z. B. Lizenzvertrag) zwischen dem Lieferanten und dem Treuhandbegünstigten eingefügt.

Um wirksam zu sein, muss eine Zugangsklausel einen Hinweis enthalten:

·        Der Name und die IDDN-Nummer der betreffenden Einlage;

·        Die Tatsache, dass Vaultinum der dritte Treuhänder ist;

·        Die Fälle, in denen der Zugriff auf die hinterlegten Elemente möglich ist.

Beim Kauf dieser Treuhanddienstleistung wird dem Anbieter eine Vorlage für eine Zugangsklausel zur Verfügung gestellt. Der Lieferant ist für die Formulierung der Zugangsklausel verantwortlich und Vaultinum kann deren Anwendbarkeit nicht garantieren.

Die Anzahl der Begünstigten und Zugriffsklauseln, die im Rahmen dieses Treuhanddienstes verfügbar sind, ist unbegrenzt, vorausgesetzt, dass die Hinterlegung für alle Treuhandbegünstigten identisch ist.  Andernfalls müssen zusätzliche Treuhanddienstleistungen erworben werden, wenn die hinterlegten Elemente unterschiedlich sind.

Der Service der Zugangsklausel gibt dem Treuhandbegünstigten kein Recht auf Informationen, auch wenn der Inhalt der Zugangsklausel etwas anderes vorsieht. Es liegt in der Verantwortung des Lieferanten, den Treuhandbegünstigten über die Zahlung von Gebühren im Zusammenhang mit dem Dienst und etwaigen Aktualisierungen des Depots zu informieren.

Der Dienst der Zugangsklausel gilt für ein (1) Jahr ab dem Datum der Rechnung für den Dienst.  Sie verlängert sich automatisch um den gleichen Zeitraum, sofern sie nicht vom Anbieter oder von Vaultinum gekündigt wird, wobei diese Kündigung mindestens neunzig (90) Kalendertage vor Ablauf des laufenden Zeitraums per E-Mail mit Rückschein und Empfangsbestätigung zu erfolgen hat.

Nur der Lieferant kann vertraglich Zugang zu den hinterlegten Elementen gewähren. Wenn ein Dritter (z.B. ein Distributor/Wiederverkäufer, eine Tochtergesellschaft usw.) Zugang zu den hinterlegten Elementen gewähren möchte, muss der Dritte oder der Anbieter Vaultinum eine Bescheinigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass der Anbieter den Dritten ermächtigt, in die mit seinen eigenen Kunden geschlossenen Verträge eine Zugangsklausel aufzunehmen, die den Zugang zu den hinterlegten Elementen ermöglicht. Andernfalls wird kein Zugang gewährt.

3.2. Zweiseitige Treuhandvereinbarung

Der zweiseitige Treuhandvertrag ist ein zweiseitiger Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Treuhandbegünstigten, der die Bedingungen für die Hinterlegung einer digitalen Kreation und die Zugriffsfälle auf die hinterlegten Elemente festlegt. Vaultinum ist kein Unterzeichner dieser Vereinbarung.

Um wirksam zu sein, muss die zweiseitige Treuhandvereinbarung einen Hinweis enthalten:

·        Der Name und die IDDN-Nummer der betreffenden Einlage;

·        Die Fälle, in denen ein Zugriff auf die hinterlegten Elemente möglich ist;

·        Name, Firmensitz und Identifikationsnummer (z.B. SIREN-Nummer) des Lieferanten und des Treuhandbegünstigten;

·        Die Tatsache, dass Vaultinum der dritte Treuhänder ist.

Beim Kauf dieser Treuhanddienstleistung wird dem Lieferanten eine zweiseitige Treuhandvertragsvorlage zur Verfügung gestellt. Der Lieferant ist für die Ausarbeitung dieser Vereinbarung verantwortlich und Vaultinum kann deren Anwendbarkeit nicht garantieren.

Die Anzahl der Begünstigten und zweiseitigen Treuhandvereinbarungen, die im Rahmen dieses Treuhanddienstes zur Verfügung stehen, ist auf fünf begrenzt, vorausgesetzt, dass die Hinterlegung für alle Treuhandbegünstigten identisch ist.  Andernfalls müssen zusätzliche Treuhanddienstleistungen erworben werden, wenn die hinterlegten Elemente unterschiedlich sind.

Der Lieferant kann Vaultinum die Kontaktdaten der Begünstigten zur Verfügung stellen, um den Treuhandbegünstigten Zugang zu einem Vaultinum "Gast"-Konto zu geben.  Am Ende jeder Hinterlegung kann der Treuhandbegünstigte das entsprechende IDDN-Zertifikat über das "Gast"-Konto einsehen und/oder herunterladen. Benutzer des "Gast"-Kontos sind Benutzer im Sinne dieser Vereinbarung.

Der zweiseitige Treuhandvertrag hat eine Laufzeit von einem (1) Jahr ab dem Datum der Rechnung für die Dienstleistung.  Sie verlängert sich stillschweigend um den gleichen Zeitraum, es sei denn, sie wird vom Lieferanten gekündigt, wobei diese Kündigung mindestens neunzig (90) Kalendertage vor Ablauf des laufenden Zeitraums per E-Mail mit Rückschein und Empfangsbestätigung zu erfolgen hat.

3.3. Dreiseitige Treuhandvereinbarung

Der dreiseitige Treuhandvertrag ist ein zwischen dem Anbieter, dem Treuhandbegünstigten und Vaultinum geschlossener Vertrag, der die Bedingungen für die Hinterlegung der digitalen Kreation und die Zugriffsfälle auf die hinterlegten Elemente festlegt.

Im Rahmen einer Treuhandvereinbarung wird empfohlen, eine elementgeprüfte Hinterlegung oder eine inhaltsgeprüfte Hinterlegung vorzunehmen.

Der Lieferant muss Vaultinum vor der Unterzeichnung eine endgültige Version des dreiseitigen Treuhandvertrags vorlegen.

Der Lieferant kann Vaultinum die Kontaktdaten der Begünstigten zur Verfügung stellen, um dem Treuhandbegünstigten Zugang zu einem Vaultinum "Gast"-Konto zu geben. Am Ende jeder Hinterlegung kann der Treuhandbegünstigte das entsprechende IDDN-Zertifikat über das "Gast"-Konto einsehen und/oder herunterladen. Benutzer des "Gast"-Kontos sind Benutzer im Sinne dieser Vereinbarung.

Die Dienstleistung der dreiseitigen Treuhandvereinbarung gilt für ein (1) Jahr ab dem Datum der Rechnung für die Dienstleistung.  Sie verlängert sich automatisch um den gleichen Zeitraum, wenn sie nicht vom Anbieter oder von Vaultinum gekündigt wird, wobei eine solche Kündigung mindestens neunzig (90) Kalendertage vor Ablauf des laufenden Zeitraums per E-Mail mitgeteilt werden muss, sofern in der Treuhandvereinbarung nichts anderes vorgesehen ist.

Vaultinum bietet eine Online-Treuhandvereinbarung und eine Rahmen-Treuhandvereinbarung nach Wahl des Lieferanten und des Treuhandbegünstigten an.

3.4.  Kaution Updates

Der Lieferant verpflichtet sich, seine Hinterlegungen wie im Treuhandvertrag vorgesehen zu aktualisieren.  Wenn es keine Änderungen an den hinterlegten Materialien gibt, aber die Aktualisierung des Depots als regelmäßige Aktualisierung festgelegt ist, füllt der Lieferant das von Vaultinum zur Verfügung gestellte Formular zur Selbsterklärung aus, in dem er bescheinigt, dass die hinterlegten Materialien seit der letzten Aktualisierung nicht geändert oder umgestaltet wurden.  Diese Erklärung wird zu den hinterlegten Materialien hinzugefügt und als Pfand in Rechnung gestellt und ersetzt nicht das vorherige Pfand.

3.5. Verfahren für den Zugriff auf deponierte Elemente

Der Zugang zu den hinterlegten Elementen erfolgt nach dem unten beschriebenen Verfahren für den Zugang zu den hinterlegten Elementen und nach Erlass einer Entscheidung der Zugangskommission von Vaultinum, die in deren alleinigem und freiem Ermessen getroffen wird.  Eine gegenteilige Vereinbarung ist gegenüber Vaultinum nicht durchsetzbar.

Die Zugangskommission setzt sich aus drei Experten zusammen, von denen einer Vaultinum Senior Legal Advisor ist, der im Falle eines Antrags eines Treuhandbegünstigten analysiert und entscheidet, ob der Zugang zu hinterlegten Elementen im Rahmen eines Treuhandvertrags gewährt wird.

Im Falle einer positiven Entscheidung der Zugangskommission wird die identische Vervielfältigung der hinterlegten Elemente von einem Vaultinum-Agenten ab der letzten Aktualisierung der Hinterlegung durchgeführt, es sei denn, der Treuhandbegünstigte verlangt ausdrücklich, auf eine frühere Hinterlegung zuzugreifen, falls verfügbar, je nach dem vom Kunden definierten Formular zur Aktualisierung der Hinterlegung, wie in Artikel 2.4 angegeben.

Eine Vervielfältigung der hinterlegten Elemente kann dem Treuhänder oder jeder Person, die über eine vom Treuhänder erteilte Vollmacht verfügt und ihn ausdrücklich ermächtigt, diese Vervielfältigung zu erhalten, ausgehändigt werden.

 3.6. Verfahren für den Zugriff auf deponierte Elemente

3.6.1. Verweisung an die Zugangskommission

Der Treuhandbegünstigte, der Zugang zu den bei Vaultinum hinterlegten Elementen wünscht, muss seinen Antrag per Einschreiben mit Rückschein an die Zugangskommission, Rue de Genève 18 1225 Chêne-Bourg Genève, SCHWEIZ und/oder per E-Mail an legal@vaultinum.com senden.

 Der Treuhandbegünstigte muss diesem Antrag die Dokumente beifügen, die seinen Antrag begründen, und die schriftliche(n) Vereinbarung(en) vorlegen, in der der Zugang zu den hinterlegten Elementen zuvor zwischen dem Lieferanten und dem Treuhandbegünstigten vereinbart wurde.

 3.6.2. Ernennung eines Berichterstatters

Nach Eingang des Zugangsantrags des Treuhänders ernennt der Generalanwalt von Vaultinum unter den Mitgliedern der Zugangskommission einen Berichterstatter, dessen Aufgabe es ist, die von den Parteien formulierten Anträge und Forderungen zu sammeln.

3.6.3.  Benachrichtigung des Einlegers

Der Berichterstatter informiert den Lieferanten, seine Rechtsnachfolger und/oder seinen gesetzlichen Vertreter per Einschreiben mit Rückschein und/oder per E-Mail über das Ersuchen des/der Treuhandempfänger(s). Der Hinterleger, seine Rechtsnachfolger und/oder sein gesetzlicher Vertreter haben die Möglichkeit, ihre Bemerkungen innerhalb einer Frist von höchstens acht (8) Arbeitstagen nach Erhalt der genannten Mitteilung zu formulieren.

Der Berichterstatter informiert den Treuhandbegünstigten mit einem einfachen Schreiben oder per E-Mail über die Eröffnung eines Verfahrens zum Zugang zu den hinterlegten Elementen.

 3.6.4. Abfassung des Berichts an die Zugangskommission

Der Berichterstatter erstellt einen Bericht zu folgenden Zwecken:

·        zur Feststellung der Zuständigkeit der Zugangskommission;

·        die Hinterlegung der beanspruchten Elemente nachzuweisen;

·        die Aufnahme der Anträge und Forderungen der Parteien;

·        die Beurteilung, ob eine Bedingung für den Zugang zu den hinterlegten Elementen, die Gegenstand der schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Treuhänder und dem Lieferanten ist, erfüllt wurde;

·        eine beratende Stellungnahme für oder gegen den Zugang zu den hinterlegten Elementen abzugeben.

3.6.5. Stellungnahme der Zugangskommission

Nach Prüfung des Berichts und nach eingehender Beratung gibt die Zugangskommission eine befürwortende oder ablehnende Stellungnahme zum Antrag des Treuhänders ab. Wenn die der Zugangskommission vorgelegten Elemente zeigen, dass die Zugangsbedingungen erfüllt sind, und dies unbeschadet der geltenden Gesetze und Vorschriften, gibt die Zugangskommission systemati eine positive Stellungnahme ab. Im Falle einer ablehnenden Stellungnahme der Zugangskommission wird der Streitfall an das zuständige Gericht in Genf verwiesen. Vaultinum wird sich dann an die Entscheidung des Gerichts halten.

3.6.6. Lieferung der deponierten Elemente

 Im Falle einer positiven Stellungnahme der Zugangskommission oder nach Erhalt einer gerichtlichen Entscheidung zugunsten des Treuhänders wird ein Mitarbeiter von Vaultinum die versiegelten Umschläge mit den hinterlegten Elementen öffnen oder die elektronischen Siegel im Falle der digitalen Archivierung öffnen.

Die Vervielfältigung erfolgt auf die gleiche Art und Weise durch einen Mitarbeiter von Vaultinum ab der letzten Aktualisierung der Hinterlegung, es sei denn, der Treuhandbegünstigte verlangt ausdrücklich, auf eine frühere Hinterlegung derselben IDDN-Quelle zuzugreifen, sofern diese in Abhängigkeit von dem vom Lieferanten definierten Formular zur Aktualisierung der Hinterlegung, wie in Artikel 2.4 angegeben, verfügbar ist.

Die Vervielfältigung der hinterlegten Elemente wird dem Treuhänder, jeder anderen im Vertrag ausdrücklich genannten Person, die Zugang zu den besagten Elementen hat, oder jeder Person, die einen vom Treuhänder erteilten Auftrag hat, der sie ausdrücklich ermächtigt, die besagte Lieferung zu erhalten, übergeben.

3.6.7. Gebühren

Die Kosten für die Vervielfältigung der hinterlegten Elemente sind Gegenstand eines Kostenvoranschlags vor der Durchführung dieser Arbeiten.  Bei Nichtbezahlung der Vervielfältigungsgebühren wird kein Zugang zu den hinterlegten Elementen gewährt.

3.6.8. Rechte an geistigem Eigentum

Sofern nicht anders angegeben, werden die Rechte am geistigen Eigentum an dem/den an den Treuhandbegünstigten gelieferten Element(en) nicht übertragen.

4. ZAHLUNG DER GEBÜHREN

Die Gebühren für Hinterlegungs- und Treuhanddienstleistungen sind online unter vaultinum.com oder auf Anfrage für einen Kostenvoranschlag verfügbar.

Die Bezahlung der Gebühren erfolgt per Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift zum Zeitpunkt der Bestellung.  Die Gebühren sind in voller Höhe ohne Abzug fällig und auf das Bankkonto zu überweisen, dessen Kontaktdaten auf der Rechnung angegeben sind.

Die Gebühren können vom Einzahler/Lieferanten, dem Treuhänder oder einem Drittzahler bezahlt werden.  Wenn der Lieferant als Zahlungspflichtiger identifiziert wird, aber nicht zahlt, ist Vaultinum berechtigt, den Treuhandbegünstigten darauf hinzuweisen, und der Treuhandbegünstigte ist berechtigt, die Gebühren für den Lieferanten zu zahlen.

Wenn für die Bezahlung der von Vaultinum ausgestellten Rechnungen eine Bestellung erforderlich ist, obliegt es dem Einreicher/Lieferanten oder seinem Drittzahler, diese Bestellung per E-Mail an contact@vaultinum.com zu senden.

Im Falle der Ablehnung einer SEPA-Lastschrift wird von Rechts wegen eine Pauschale von dreißig (30) Euro als Ausgleich für die von Vaultinum getragenen Ablehnungskosten erhoben.

5. RÜCKGABE UND VERNICHTUNG VON EINLAGEN

5.1. Während des Vertragsverhältnisses

Der Hinterleger kann jederzeit während des Vertragsverhältnisses von Vaultinum die Rückgabe und/oder Vernichtung der hinterlegten Elemente verlangen.

Die Rückgabe der deponierten Elemente bedeutet die endgültige Rückgabe aller oder eines Teils der deponierten Elemente durch den Deponenten, vorausgesetzt, dass der Export dieser Informationen technisch möglich ist.

Für den Fall, dass ein Ersuchen um Rückgabe gestellt wird, verpflichten sich die Vertragsparteien, aktiv zusammenzuarbeiten, um die Modalitäten für die Durchführung dieser Rückgabe festzulegen.

5.2. Im Falle der Nichtzahlung der Gebühren

Bei Nichtzahlung der gesamten oder eines Teils der an Vaultinum geschuldeten Gebühren hat der Hinterleger die Möglichkeit, innerhalb von dreißig (30) Tagen nach einer unbeantworteten Mahnung von Vaultinum die Rückgabe der hinterlegten Elemente zu verlangen. Nach Ablauf dieser Frist ist Vaultinum berechtigt, die hinterlegten Elemente zu vernichten.

 5.3. Im Falle eines Kündigungsantrags

Der Hinterleger hat die Möglichkeit, die Rückgabe oder Vernichtung der hinterlegten Elemente innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Kündigungsantrag des Kunden zu verlangen.

Wenn der Hinterleger innerhalb der oben genannten Frist keinen Antrag auf Rückgabe oder Vernichtung der hinterlegten Elemente stellt, kann Vaultinum mit deren Vernichtung beginnen.

6. VERTRAULICHKEIT

Alle Informationen in Bezug auf Einzahlungen bei Vaultinum sind streng vertraulich.

 Nur der Einleger oder eine vom Einleger ordnungsgemäß bevollmächtigte und von Vaultinum ordnungsgemäß identifizierte Person ist befugt, Informationen über Einlagen anzufordern und zu erhalten, mit Ausnahme der in Artikel 3 - Treuhanddienstleistungen - vorgesehenen Fälle.

7. HAFTUNG

Die Dienstleistungen von Vaultinum unterliegen dem vorliegenden Vertrag, der zum Zeitpunkt des auslösenden Ereignisses, das die Verantwortung von Vaultinum in Anspruch nehmen kann, in der jeweils gültigen und auf der Website vaultinum.com veröffentlichten Fassung gilt, die der Nutzer ausdrücklich anerkennt und unwiderruflich akzeptiert.

Da Vaultinum lediglich als Verwahrer fungiert, kann es nicht für den Inhalt, die Korrekturen, die Authentizität, die Integrität und die Gültigkeit der hinterlegten Elemente haftbar gemacht werden.

Vaultinum unterliegt keinen anderen Verpflichtungen als denen, die in diesem Vertrag und gegebenenfalls in einem von Vaultinum unterzeichneten Ad-hoc-Vertrag (z. B. einem Treuhandvertrag) vorgesehen sind.  Abgesehen von den Fällen des Todes oder der Körperverletzung, die von einer der Parteien verursacht wurden, von Betrug oder grober Fahrlässigkeit, darf die gesamte Haftung von Vaultinum oder eines seiner Zulieferer, die sich aus seinen Dienstleistungen ergibt, unter keinen Umständen den niedrigeren der beiden Beträge übersteigen, nämlich entweder die Gesamtsumme der vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensverursachenden Ereignis gezahlten Gebühren oder insgesamt fünfundzwanzigtausend (25.000) Euro.  Vaultinum kann nicht für folgende Schäden haftbar gemacht werden: Betriebsunterbrechung, Gewinnverluste, Einkommensverluste, Verlust von persönlichen Informationen, Verlust von Kunden oder Kosten im Zusammenhang mit der Beschaffung von Ersatzgütern und Dienstleistungen für die hinterlegten Elemente, unabhängig davon, ob Vaultinum über die Möglichkeit oder den Eintritt eines solchen Schadens informiert wurde oder nicht. Die Parteien sind sich einig, dass Ziffer 7 eine Teilung der angemessenen Risiken vorsieht und eine entscheidende Klausel darstellt, ohne die Vaultinum den Vertrag nicht geschlossen hätte.

 Für die automatisierte SCM-Hinterlegung muss der Kunde alle Zugangscodes und Berechtigungen bereitstellen, um Vaultinum das Recht zu geben, sich mit dem gehosteten Repository zu verbinden, und trägt die volle Verantwortung, wenn er dies nicht tut oder wenn Vaultinum nicht in der Lage ist, sich mit dem gehosteten Repository zu verbinden.

 Bei der elementgeprüften Hinterlegung und der inhaltsgeprüften Hinterlegung gewährleistet Vaultinum die Durchführung des Prozesses, wie er dem Hinterleger gegenüber beschrieben wurde, entsprechend den Angaben des Hinterlegers und seinen Bedürfnissen. Vaultinum wird sich nach besten kaufmännischen Kräften bemühen, dass die von einem Vaultinum-Agenten geprüften hinterlegten Elemente nutzbar sind.

Abschnitt III. Know Your Software Online Assessment Nutzungsbedingungen

Hintergrund

Ziel der Know Your Software-Suite ist es, Unternehmen bei der Verbesserung ihrer betrieblichen Strukturen zu unterstützen, unabhängig davon, ob sie (i) einen Verkauf ihres Unternehmens vorbereiten wollen, (ii) Investitionen anstreben, (iii) neue Kunden gewinnen wollen oder (iv) ihre internen Kontrollen und Prozesse verbessern, Risiken begrenzen und Strukturen einrichten wollen, die einen reibungsloseren Betrieb ermöglichen und das Wachstum erleichtern.

Vaultinum hat ein Audit-Tool entwickelt, das Unternehmen in die Lage versetzt, ihre eigene Due Diligence in einer Reihe von Bereichen wie Sicherheit, geistiges Eigentum und Softwaremanagement durchzuführen, die unter Bezugnahme auf bewährte Praktiken und andere Qualitätsstandards bewertet werden (die "Know Your Software I Solution").

Diese Nutzungsbedingungen umfassen und ergänzen die Nutzungsvereinbarung für die Plattform von Vaultinum und jeden anwendbaren Serviceauftrag. 

Jedes Unternehmen oder jede Einrichtung, die auf Anfrage eines Kunden oder freiwillig ein Konto auf der Vaultinum-Plattform registriert und die Know Your Software I-Lösung nutzt, unterliegt diesen besonderen Nutzungsbedingungen.

1. KUNDENBEGÜNSTIGTER

Jedes Unternehmen, jeder Investor, Kreditgeber, potenzielle Erwerber usw. kann seine(n) Kunden anweisen, die Know Your Software I Lösung zu nutzen und/oder sich zertifizieren zu lassen, und ist somit ein Drittbegünstigter der Know Your Software I Lösung (der "Kundenbegünstigte").  Ein begünstigter Kunde kann sich für die Registrierung eines Kontos auf der Vaultinum-Plattform entscheiden und erklärt sich damit mit der oben genannten Nutzungsvereinbarung der Plattform einverstanden.  Der begünstigte Kunde kann auch die Gebühren für die im Rahmen dieses Vertrags erbrachten Dienstleistungen gemäß der Zustimmung von Vaultinum in Form eines Dienstleistungsauftrags zahlen.

Unabhängig davon, ob der Begünstigte Kunde für den Bewertungsbericht bezahlt hat, erklärt sich der Begünstigte Kunde damit einverstanden, dass er allein dafür verantwortlich ist, von dem bewerteten Unternehmen eine Genehmigung für den Zugang zu dem/den Bewertungsbericht(en) zu erhalten, und dass Vaultinum nicht für die Einholung einer solchen Genehmigung verantwortlich ist.  Vaultinum übernimmt keine Verantwortung für die Weitergabe oder Nichtweitergabe der genannten Berichte durch das bewertete Unternehmen an den Kunden-Begünstigten.

Der Auftraggeber und Begünstigte erkennt an, dass der/die Bewertungsbericht(e) sensible Informationen für das bewertete Unternehmen sind, und der Auftraggeber und Begünstigte erklärt sich damit einverstanden, keine der in dem/den Bewertungsbericht(en) enthaltenen Informationen weiterzugeben, zu vervielfältigen, zu kopieren oder zu kommunizieren, ohne zuvor die schriftliche Zustimmung des bewerteten Unternehmens einzuholen.

2. IHRE SOFTWAREINFORMATIONEN UND BENUTZERINHALTE KENNEN

Der Inhalt der Umfragen, Bewertungen, Empfehlungen und Informationen, die sich auf die Bewertungsmethodik von Vaultinum beziehen, werden als vertrauliche Informationen von Vaultinum betrachtet, und der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, keine der Informationen, auf die er über die Dienste zugreift, zu kopieren, herunterzuladen, auszudrucken, zu veröffentlichen, zu übertragen oder zu kommunizieren, mit Ausnahme des Bewertungsberichts.

Die Benutzerinhalte, die zur Erstellung des Bewertungsberichts zur Verfügung gestellt werden, gehören dem bewerteten Unternehmen.  Das bewertete Unternehmen garantiert und sichert zu, dass es der Überzeugung ist, dass die Benutzerinhalte richtig, vollständig und korrekt sind und dass Sie angemessene Nachforschungen angestellt haben, um dies zu bestätigen.  Das bewertete Unternehmen erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass die Nutzerinhalte den Mitarbeitern und Experten von Vaultinum für die Vorbereitung und Erstellung des Bewertungsberichts zur Verfügung stehen.  Die Nutzerinhalte des bewerteten Unternehmens können unter bestimmten Umständen und für einen begrenzten Zeitraum auch für die Verwaltung der Website, die Fehlerbehebung, die Systemwartung, Notfälle und andere technische Unterstützung durch Mitarbeiter des Vaultinum-Netzwerks und Auftragnehmer zugänglich gemacht werden, die alle der Geheimhaltungspflicht unterliegen.

Ungeachtet der Tatsache, dass Vaultinum im Rahmen anderer Aufträge allgemeine Kenntnisse über das Geschäft des beauftragten Unternehmens erlangt, wird das beauftragte Unternehmen sicherstellen, dass alle Informationen/Nutzerinhalte, die für die Erbringung der jeweiligen Leistungen erforderlich sind, Vaultinum direkt zur Verfügung gestellt werden.  In diesem Zusammenhang wird vereinbart, dass (i) Informationen, die Vaultinum im Rahmen anderer Aufträge oder der Erbringung anderer Leistungen zur Verfügung gestellt werden, oder (ii) Informationen, die auf einer internen oder externen Website oder in anderen Medien veröffentlicht werden, Vaultinum nicht zur Kenntnis gebracht werden.  Dementsprechend müssen alle Informationen, die für die Dienstleistungen relevant sind, unmittelbar im Zusammenhang mit einer bestimmten Dienstleistung gegeben werden, auch wenn dieselben Informationen Vaultinum zuvor im Rahmen einer anderen Dienstleistung oder eines anderen Auftrags gegeben wurden oder in einem Forum verfügbar sind, zu dem Vaultinum Zugang hat.  Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, wird Vaultinum die vom oder im Namen des bewerteten Unternehmens im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen zur Verfügung gestellten Informationen nicht prüfen oder anderweitig testen oder verifizieren.  Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass Vaultinum berechtigt ist, sich auf alle von dem oder im Namen des Bewerteten Unternehmens im Zusammenhang mit den Leistungen zur Verfügung gestellten Informationen/Benutzerinhalte und getroffenen Entscheidungen und erteilten Genehmigungen zu verlassen und davon auszugehen, dass alle Vaultinum zur Verfügung gestellten Informationen/Benutzerinhalte, gleich aus welcher Quelle, wahr, vollständig und nicht irreführend sind.  Vaultinum haftet nicht für die Folgen von Informationen, die im Rahmen der Dienstleistungen zur Verfügung gestellt werden, weil sie nicht vollständig, richtig oder aktuell sind oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.  Ungeachtet des Vorstehenden und obwohl Vaultinum nicht verpflichtet ist, die Richtigkeit oder Vollständigkeit Ihrer Nutzerinhalte zu überprüfen oder die Art oder den Inhalt Ihrer Nutzerinhalte zu überprüfen, kann Vaultinum, sofern nicht anders in Übereinstimmung mit dem Know Your Software Certified Service vereinbart, jeden Teil der Nutzerinhalte des bewerteten Unternehmens überprüfen und/oder entfernen, von dem Vaultinum annimmt, dass er unter Verstoß gegen diese Bedingungen bereitgestellt wurde oder ungenau, unvollständig oder veraltet erscheint.

Wenn das bewertete Unternehmen auf Dritte zurückgreift, um Informationen, Materialien oder Unterstützung in Bezug auf die Dienstleistungen bereitzustellen, oder wenn andere Lieferanten und Berater beschäftigt werden, deren Arbeit die Fähigkeit des bewerteten Unternehmens zur Erbringung der Dienstleistungen beeinträchtigen kann, ist das bewertete Unternehmen für die Verwaltung dieser Personen und ihre Leistung verantwortlich, einschließlich der Pünktlichkeit und Qualität ihrer Beiträge und Arbeit.

Soweit dies zur Unterstützung von Vaultinum bei der Erbringung der Dienstleistungen erforderlich ist oder von Vaultinum verlangt wird, stellt das beauftragte Unternehmen sicher, dass (i) innerhalb der Organisation des beauftragten Unternehmens Entscheidungen getroffen und Genehmigungen des Managements unverzüglich eingeholt werden; (ii) Vaultinum uneingeschränkten und unverzüglichen Zugang zu den Mitarbeitern und Räumlichkeiten des beauftragten Unternehmens sowie zu anderen Lieferanten und Beratern, die mit dem Auftrag in Verbindung stehen, sowie alle erforderliche administrative Unterstützung erhält; (iii) alle Genehmigungen, Lizenzen und Sicherheitsfreigaben unverzüglich eingeholt werden (einschließlich solcher, die sich auf Dritte, Vaultinum-Personal und Subunternehmer beziehen); und (iv) Vaultinum unverzüglich alle Informationen und Dokumente zur Verfügung gestellt werden, die Ihnen für die Dienstleistungen relevant erscheinen, sowie alle anderen Informationen oder Dokumente, die Vaultinum ausdrücklich anfordert.

Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie die alleinige Verantwortung für die Verwaltung aller Aspekte Ihres Unternehmens und für das Treffen aller Entscheidungen tragen.  Dies beinhaltet (i) die Benennung einer oder mehrerer Personen, die über geeignete Fähigkeiten, Kenntnisse und/oder Erfahrungen verfügen, um die Dienstleistungen zu überwachen; (ii) die Bewertung der Angemessenheit und der Ergebnisse der Dienstleistungen; und (iii) die Übernahme der Verantwortung für die Ergebnisse der Dienstleistungen.  Das bewertete Unternehmen oder die begünstigten Kunden sind allein dafür verantwortlich, zu entscheiden, ob unsere Dienstleistungen, Bewertungen und Zertifizierungen im Kontext ihres Geschäfts sinnvoll sind und ob sie sich auf die im Bewertungsbericht enthaltenen Informationen verlassen, diese umsetzen oder danach handeln.

3. BEWERTUNGSBERICHT

Vaultinum erstellt eine Zusammenfassung der Bewertungsergebnisse des bewerteten Unternehmens (der "Bewertungsbericht").  Die Bewertungsberichte können (i) quantitative Kennzahlen, (ii) qualitative Informationen über die Praktiken des bewerteten Unternehmens und (iii) ein Benchmarking der Leistung aller bewerteten Unternehmen enthalten.

Der Bewertungsbericht basiert auf den offengelegten Informationen, die zum Zeitpunkt der Bewertung verfügbar waren.  Sollten sich Informationen oder Umstände während des Bewertungszeitraums wesentlich ändern, behält sich Vaultinum das Recht vor, den Bewertungsbericht zurückzustellen und gegebenenfalls eine erneute Bewertung und möglicherweise einen überarbeiteten Bewertungsbericht zu erstellen.

Vaultinum übernimmt keine Garantie für die Ergebnisse der Nutzung der Know Your Software I Lösung und der Services.  Der Bewertungsbericht basiert auf Informationen/Nutzerinhalten, die vom bewerteten Unternehmen zur Verfügung gestellt wurden.  Daher kann Vaultinum nicht garantieren oder zusichern, dass der Bewertungsbericht vollständig, genau oder korrekt ist.  Darüber hinaus basieren die im Bewertungsbericht enthaltenen Bewertungen auf den Ansichten der Experten von Vaultinum über bewährte Praktiken und Industriestandards und spiegeln möglicherweise nicht einige spezifische Industriestandards oder alle Standards und bewährten Praktiken wider.  Schließlich basiert der Bewertungsbericht auf einer komplexen Entscheidungsbaumstruktur, in der den Antworten unterschiedliche Bewertungen und Empfehlungen zugewiesen werden, je nach den gegebenen Antworten.  Obwohl die Vaultinum-Experten das Audit-Tool regelmäßig überprüfen, kann es daher vorkommen, dass einige Fragen, Antworten, Bewertungen und Empfehlungen anderen widersprechen, irrelevant erscheinen oder unvollständiges oder ungenaues Feedback liefern.

Die Informationen, einschließlich der in den Bewertungsberichten enthaltenen Bewertungen und Empfehlungen, sind allgemeiner Art und werden ausschließlich zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt und stellen keine professionelle Beratung dar. Mit anderen Worten: Auch wenn die Know Your Software I Lösung und die Dienstleistungen als allgemeine Entscheidungshilfe angesehen werden können, übernimmt Vaultinum keine Haftung für Maßnahmen, die aufgrund der Umsetzung von Empfehlungen ergriffen werden, und kann nicht garantieren, dass die Umsetzung einer Empfehlung den gewünschten Effekt hat.  Bewertete Unternehmen sollten für eine professionelle Beratung Experten wie Rechtsanwälte oder Ingenieure hinzuziehen.

Know Your Software Verified-Bewertung und -Zertifizierung.  Im Rahmen der Know Your Software Verified-Bewertungs- und Zertifizierungsdienste, die Sie nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit in Anspruch nehmen können, werden Sie aufgefordert, Dokumente zur Unterstützung Ihrer Antworten auf die Fragebögen von Vaultinum vorzulegen.  Das Vaultinum-Team ist nicht verpflichtet, die Qualität, das Format und die Vollständigkeit dieser Dokumente zu überprüfen, sondern prüft lediglich, ob sie existieren und ob ihr Inhalt die von Ihnen gegebene Antwort bestätigt.  Wenn unser Team zu dem Schluss kommt, dass ein Dokument irrelevant ist oder die gegebene Antwort nicht angemessen zu untermauern scheint, können wir uns nach unserem Ermessen mit Ihnen in Verbindung setzen, um eine Überprüfung vorzunehmen, Sie aufzufordern, das Dokument zu aktualisieren oder davon auszugehen, dass das entsprechende Dokument nicht vorgelegt wurde.  Vaultinum trifft jede Entscheidung für eine Zertifizierung nach eigenem Ermessen und Sie erklären sich damit einverstanden, das hier beschriebene Verfahren zur Überprüfung der Zertifizierung zu befolgen, falls Sie eine Zertifizierung anfechten oder aktualisieren möchten.

Begünstigter Kunde.  Das bewertete Unternehmen kann Vaultinum anweisen, die Bewertungsberichte und Know-Your-Software-Zertifikate direkt an Kundenbegünstigte wie Investoren, Kreditgeber, potenzielle Käufer, Kunden usw. zu senden.  Das bewertete Unternehmen erklärt sich bereit, alle damit verbundenen Gebühren zu übernehmen.

4. ZAHLUNG DER GEBÜHREN

Der Kunde kann zwischen einer einmaligen oder einer abonnementbasierten Nutzung der Know Your Software I-Lösung wählen.  Die Abonnementgebühren werden bei der ersten Anfrage zur Erstellung eines Evaluierungsberichts und durch Auswahl von "Abonnement" fällig. Ein Abonnement ermöglicht eine unbegrenzte Anzahl von nicht zertifizierten Evaluierungsberichten für einen Zeitraum von einem Jahr ab dem Datum der Registrierung.

Die Zahlung der Gebühren für eine einmalige Nutzung der Know Your Software I Lösung wird mit der Anforderung eines Bewertungsberichts fällig.  Eine einmalige Nutzung der Know Your Software I Lösung bedeutet die Erstellung eines (1) Bewertungsberichts.  Nach erfolgreicher Gebührentransaktion wird der Bewertungsbericht dem bewerteten Unternehmen über die Know Your Software I-Lösung zur Verfügung gestellt.

Die Preise sind online unter vaultinum.com verfügbar.

Abschnitt IV. Kennen Sie Ihre Software Code Audit Nutzungsbedingungen

1. Hintergrund

Ziel der Know Your Software-Suite ist es, Unternehmen bei der Verbesserung ihrer betrieblichen Strukturen zu unterstützen, unabhängig davon, ob sie (i) einen Verkauf ihres Unternehmens vorbereiten wollen, (ii) Investitionen anstreben, (iii) neue Kunden gewinnen wollen oder (iv) ihre internen Kontrollen und Prozesse verbessern, Risiken begrenzen und Strukturen einrichten wollen, die einen reibungsloseren Betrieb ermöglichen und das Wachstum erleichtern.

Vaultinum hat ein intelligentes Audit-Programm entwickelt, das Unternehmen dabei helfen soll, die Komponenten eines Software-Quellcodes zu analysieren und zu verstehen (die "Know Your Software II Solution").  Die Know Your Software II-Lösung bietet eine eingehende Prüfung des Software-Quellcodes, die eine detaillierte Analyse der Software eines Unternehmens oder Produkts im Hinblick auf geistiges Eigentum, Wartbarkeit, Sicherheit und SWOT-Analyse ermöglicht.  Die Know Your Software II-Lösung, die im Handel auch als Know Your Software Full Audit, Tech Audit oder Tech Due Diligence bezeichnet wird, umfasst den Zugang zu und die Nutzung der Know Your Software I-Lösung in Übereinstimmung mit dem Serviceauftrag.

Diese Nutzungsbedingungen umfassen und ergänzen die Plattformnutzungsvereinbarung von Vaultinum, die Nutzungsbedingungen von Know Your Software I Solution und schließen hiermit die Bedingungen einer Servicebestellung ein.

2. KENNEN SIE IHR SOFTWARE CODE AUDIT

2.1. Vertraulichkeit

Für die Zwecke der Vertraulichkeitsverpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung umfassen die vertraulichen Informationen des bewerteten Unternehmens auch die im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellten Audit-Berichte sowie den Software-Quellcode und die Dokumentation (einschließlich der Datei- und Bildschirmlayouts, der Daten- und Datenbankmodelle und -strukturen, der Kommentare und anderer damit verbundener Informationen).  Der Inhalt der Know Your Software II-Lösung und Informationen im Zusammenhang mit dem Code Analyzer und der Code Audit-Methodik von Vaultinum gelten als vertrauliche Informationen von Vaultinum.

2.2. Dienstleistungen

Vaultinum wird die in einem vollständig ausgeführten Dienstleistungsauftrag beschriebenen Dienstleistungen in professioneller, guter und fachmännischer Weise ausführen, die den Branchenstandards entspricht.  Jeder vollständig ausgeführte Dienstleistungsauftrag unterliegt diesen Bedingungen und wird mit dem Datum des Inkrafttretens des Dienstleistungsauftrags automatisch in den Vertrag aufgenommen.

2.3. Änderungsanträge

Wünscht der Kunde Änderungen des Leistungsumfangs, so wird er Vaultinum hiervon in Kenntnis setzen und Vaultinum wird unverzüglich einen schriftlichen Kostenvoranschlag über die sich daraus ergebenden Anpassungen des Leistungsumfangs oder der Vergütung erstellen.  Der Kunde und Vaultinum werden die vereinbarten Änderungen in Form eines geänderten, von beiden Parteien unterzeichneten Dienstleistungsauftrags umsetzen.

2.4. Verantwortung des Vaultinums

Für die Zwecke der Know Your Software II-Lösung und -Dienstleistungen wird der Code Analyzer auf Servern von Vaultinum in Europa gespeichert und ausgeführt.  Der auf die Server von Vaultinum hochgeladene und vom Code Analyzer gescannte Software-Quellcode verlässt niemals die Server von Vaultinum und wird innerhalb von 24 Stunden nach Beendigung des Code Analyzer Audits vollständig und dauerhaft von den Servern von Vaultinum gelöscht.  Die Ergebnisse des Code Analyzer Audits werden anonymisiert und anschließend werden diese anonymisierten Ergebnisse analysiert, interpretiert und für die Zwecke der Know Your Software II Lösung und der Services aufbereitet.

2.5. Verantwortung des Kunden

Für die Zwecke der Know Your Software II-Lösung und -Dienstleistungen lädt das bewertete Unternehmen den Software-Quellcode auf die Server von Vaultinum hoch.  Das bewertete Unternehmen räumt Vaultinum das Recht ein, den Software-Quellcode für die begrenzte Dauer und den begrenzten Zweck der Ausführung des Code Analyzers in Verbindung mit und im Rahmen der Know Your Software II-Lösung und -Dienstleistungen zu hosten und zu verarbeiten.

 3. PRÜFUNGSBERICHT

Vaultinum stellt eine detaillierte Zusammenfassung der Ergebnisse des Code Analyzers, einschließlich einer Überprüfung durch einen technischen Berater von Vaultinum, in einem Audit-Bericht zur Verfügung.  Die Audit-Berichte können (i) eine OSS-Analyse, (ii) eine Sprachüberprüfung, (iii) eine OSS-Nutzung, (iv) eine Bestandsaufnahme der verwendeten Open-Source-Lizenzen und (v) eine Bewertung der bewährten Verfahren und Empfehlungen umfassen.

Der Auditbericht basiert auf dem von dem bewerteten Unternehmen zur Verfügung gestellten Software-Quellcode.  Daher kann Vaultinum nicht garantieren, dass der Audit-Bericht vollständig, genau oder korrekt ist.  Darüber hinaus basiert die im Audit-Bericht enthaltene Bewertung teilweise auf der Expertenmeinung des technischen Beraters von Vaultinum zu bewährten Praktiken und Industriestandards und spiegelt möglicherweise nicht alle spezifischen Industriestandards oder alle Standards und bewährten Praktiken wider.

Vaultinum übernimmt keine Garantie für die Ergebnisse, die sich aus der Nutzung der Know Your Software II-Lösung und der Dienstleistungen ergeben.  Die Know Your Software II-Lösung und die Dienstleistungen können als Entscheidungshilfe betrachtet werden, und Vaultinum kann nicht für Entscheidungen, die der Kunde auf dieser Grundlage trifft, haftbar gemacht werden und haftet auch nicht dafür.

Nutzer, die Zugang zu Prüfungsberichten haben, erkennen an, dass der/die Prüfungsbericht(e) sensible Informationen enthalten, die dem bewerteten Unternehmen gehören, und verpflichten sich, die in dem/den Prüfungsbericht(en) enthaltenen Informationen nicht weiterzugeben, zu vervielfältigen, zu kopieren oder zu übermitteln, ohne zuvor die schriftliche Zustimmung des bewerteten Unternehmens einzuholen.

4. ZAHLUNG DER GEBÜHREN

Die Zahlung der Gebühren für eine einmalige Nutzung der Know Your Software II-Lösung ist vom Kunden bei Anforderung eines Audit-Berichts fällig.  Eine einmalige Nutzung der Know Your Software II-Lösung bedeutet die Erstellung eines (1) Prüfungsberichts.  Nach erfolgreicher Gebührentransaktion wird der Audit-Bericht dem bewerteten Unternehmen über die Know Your Software II-Lösung zur Verfügung gestellt.  

Die Preise sind online unter vaultinum.com oder auf Anfrage für einen Kostenvoranschlag erhältlich.

DATENSCHUTZPOLITIK

Artikel 1. PRÄAMBEL

Die vorliegende Datenschutzerklärung ist ein integraler Bestandteil der Nutzungsbedingungen der Vaultinum-Plattform, so dass die in letzteren verwendeten Definitionen hierin aufgenommen werden. Die Nutzungsbedingungen der Vaultinum-Plattform können unter folgender URL eingesehen werden: https://vaultinum.com/platform-user-agreement. Zweck dieser Datenschutzrichtlinie ist es, die betroffenen Personen darüber zu informieren, wie ihre personenbezogenen Daten erhoben werden, wie sie bei der Nutzung der Plattform und/oder der Dienste verarbeitet werden und schließlich über die spezifischen Rechte, die die betroffenen Personen in Bezug auf diese Verarbeitung haben.

Artikel 2. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

Die folgenden Begriffe, unabhängig davon, ob sie in dieser Datenschutzrichtlinie im Singular oder Plural verwendet werden, haben die folgende Bedeutung:

Zwischenarchivierung

bezeichnet die Archivierung personenbezogener Daten, die für Vaultinum noch von verwaltungstechnischem Interesse sind (z. B. im Falle von Rechtsstreitigkeiten und/oder rechtlichen Verpflichtungen), in einer gesonderten Datenbank, die rational oder physisch getrennt ist und zu der der Zugang in jedem Fall eingeschränkt ist. Diese Archivierung ist ein Zwischenschritt vor der Löschung oder Anonymisierung der betreffenden personenbezogenen Daten;

Begünstigter

hat die in den AGB festgelegte Bedeutung;

AGB

bezeichnet die Nutzungsbedingungen der Vaultinum-Plattform, die auf der Vaultinum-Website zugänglich sind;

Einzahlung

hat die Bedeutung, die in den ANB angegeben ist;

Persönliche Daten

bezeichnet die personenbezogenen Daten einer betroffenen Person, wie in der Allgemeinen Datenschutzverordnung definiert, die von Vaultinum im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform und/oder der Dienstleistungen erhoben und/oder verarbeitet werden;

Besondere Rechte

bezeichnet die durch die Datenschutzgrundverordnung gewährten Rechte in Bezug auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten;

Betroffene Person

bezeichnet ohne Unterschied jede Person, deren personenbezogene Daten von Vaultinum verarbeitet werden können, einschließlich der Nutzer;

Plattform

bezeichnet die Online-Plattform, die auf der Website von Vaultinum mit Hilfe von Zugangscodes zugänglich ist und dem Nutzer den Zugriff auf die Dienstleistungen ermöglicht;

Datenschutzrichtlinie

bezeichnet diese von Vaultinum umgesetzte Politik zum Schutz der Privatsphäre und des Datenschutzes für betroffene Personen;

Allgemeine Datenschutzverordnung

bezeichnet das Gesetz Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 über die Verarbeitung von Daten, Dateien und Freiheiten in Anwendung der EU-Verordnung vom 27. April 2016, die am 4. Mai 2016 im Amtsblatt der Europäischen Union zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr veröffentlicht wurde (bekannt als "GDPR" für General Data Protection Regulation);

Dienstleistungen

hat die Bedeutung, die in den ANB angegeben ist;

Benutzer

hat die Bedeutung, die in den AGB angegeben ist;

Vaultinum

bedeutet VAULTINUM, eine schweizerische Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der BID-Nummer CHE-225.897.477, deren Sitz sich in Rue de Genève 18 1225 Chêne-Bourg Genève, SCHWEIZ befindet.

Artikel 3. RECHTLICHE QUALIFIKATIONEN

3.1. Qualifikationen von Vaultinum

Vaultinum bestimmt den Zweck und die Mittel, die zur Bereitstellung der Plattform und der Dienstleistungen für die Nutzer eingesetzt werden, und muss als solcher als Verantwortlicher für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten qualifiziert sein. Vaultinum handelt auf Anweisung der Nutzer in Bezug auf das Hosting der Einlagen und der persönlichen Daten der Begünstigten und muss als solches als Verarbeiter der persönlichen Daten qualifiziert sein.

3.2. Garantien der Parteien

➢ Erhebung personenbezogener Daten bei den betroffenen Personen

Der Nutzer ist allein verantwortlich für die Erhebung der personenbezogenen Daten der betroffenen Person, die er Vaultinum im Rahmen der Nutzung der Plattform und/oder der Dienste direkt (durch Mitteilung) oder indirekt (z. B. im Rahmen der Hinterlegungen) übermittelt. Wenn Vaultinum als Auftragsverarbeiter auftritt, ist der Nutzer dafür verantwortlich, dass die personenbezogenen Daten der betroffenen Personen:

- auf rechtmäßige, faire und transparente Weise im Hinblick auf die betroffene Person erhoben werden;

- für festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke erhoben und nicht in einer Weise weiterverarbeitet werden, die mit diesen Zwecken unvereinbar ist;

- angemessen, relevant und auf das für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderliche Maß beschränkt sind (Datenminimierung);

- sachlich richtig und, soweit erforderlich, auf dem neuesten Stand sind;

- in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen ermöglicht, und zwar nicht länger, als es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist;

- in einer Weise behandelt werden, die ihre angemessene Sicherheit gewährleistet.

➢ Verarbeitung personenbezogener Daten der betroffenen Personen

Die Nutzung der Plattform und/oder der Dienste durch den Nutzer erfordert zwangsläufig eine oder mehrere Verarbeitungen personenbezogener Daten des Nutzers und/oder gegebenenfalls von betroffenen Personen, zu denen Vaultinum keine direkte vertragliche Beziehung unterhält. Der Nutzer garantiert Vaultinum, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der betroffenen Personen auf einer angemessenen Rechtsgrundlage im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung erfolgt, insbesondere, dass die betroffenen Personen in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch Vaultinum im Rahmen der Nutzung der Plattform und/oder der Dienste eingewilligt haben. Der Nutzer garantiert Vaultinum, dass er dafür sorgt, dass die betroffenen Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, rechtzeitig und in der von der Datenschutz-Grundverordnung vorgeschriebenen Form informiert werden, und zwar gegebenenfalls in Bezug auf die von Vaultinum durchgeführte Verarbeitung, indem er den betroffenen Personen die vorliegende Datenschutzrichtlinie zur Verfügung stellt.

Artikel 4. VAULTINUM HANDELT ALS DATENVERANTWORTLICHER

Vaultinum verpflichtet sich, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz der personenbezogenen Daten der Nutzer zu gewährleisten und diese in Übereinstimmung mit der Allgemeinen Datenschutzverordnung zu verarbeiten.

4.1. Identität und Kontaktangaben des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen

Der für die Verarbeitung Verantwortliche ist Vaultinum und der Vertreter des für die Verarbeitung Verantwortlichen ist Herr Philippe THOMAS in seiner Eigenschaft als gesetzlicher Vertreter von Vaultinum, der unter der E-Mail-Adresse contact@vaultinum.com oder unter der Telefonnummer +41 41 511 82 08 erreichbar ist.

4.2. Erhebung von personenbezogenen Daten

Vaultinum ist verpflichtet, die vom Nutzer über das Registrierungsformular zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten zu erheben und zu verarbeiten, da dies für die Bearbeitung seines Antrags auf Einrichtung eines Kontos unerlässlich ist. Bei der Verwendung dieses Formulars ist der Nutzer verpflichtet, folgende Angaben zu machen

- Nachname;

- Vorname;

- E-Mail Adresse;

- Telefonnummer (fakultativ);

- Geburtsdatum (fakultativ);

- Staatsangehörigkeit (fakultativ).

Die nicht fakultativen Angaben sind obligatorisch und nur für die Bearbeitung der Anfrage des Nutzers erforderlich. Das Fehlen einer Antwort auf ein Pflichtfeld kann die Bearbeitung der Anfrage des Nutzers beeinträchtigen. Je nach dem vom Nutzer gewählten Dienst können die bei der Einrichtung eines Kontos als fakultativ angegebenen Informationen bei der Anmeldung zu einem Dienst obligatorisch werden.

4.3. Zwecke der Verarbeitung

Die im Registrierungsformular erfassten und vom Nutzer direkt übermittelten Informationen werden vom für die Verarbeitung Verantwortlichen in einer digitalen Datei gespeichert und für folgende Zwecke verwendet:

- Zugang zur Plattform und Bereitstellung der Dienste;

- Verwaltung der Kundenbeziehungen und Rechnungsstellung;

- Bearbeitung von Anträgen auf Zugang zu hinterlegtem Material;

- Technische Unterstützung und Wartung der Plattform und/oder der Dienste;

- Verwaltung von Anträgen auf Ausübung bestimmter Rechte;

- Rückverfolgbarkeit von Vorgängen, die über die Plattform durchgeführt werden.

Die personenbezogenen Daten werden auch für den Versand von E-Mails zu Informationszwecken und/oder für die Werbung für Produkte oder Dienstleistungen verwendet, die denen ähneln, die dem Nutzer bereits angeboten wurden. Der Nutzer erkennt an, dass er jederzeit der Verwendung seiner personenbezogenen Daten widersprechen kann (siehe Artikel 4.8 Ausübung besonderer Rechte"), sofern eine solche Verwendung nicht für die Erfüllung eines Vertrags mit Vaultinum und/oder für ein berechtigtes Interesse erforderlich ist.

4.4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung

Gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Datenschutz-Grundverordnung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten, die über das Registrierungsformular und/oder bei der Anmeldung zu einem Dienst erhoben werden, für die Durchführung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an denen der Nutzer beteiligt ist, erforderlich. Die Verarbeitung von Spuren (Verbindungsprotokollen) im Zusammenhang mit Vorgängen, die der Nutzer über die Plattform durchführt, ist für die Zwecke der von Vaultinum verfolgten berechtigten Interessen erforderlich, nämlich die Sicherheit von Informationssystemen (siehe Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutzgrundverordnung).

4.5. Aufbewahrungsfrist

Die erhobenen Daten werden für die Dauer des Vertragsverhältnisses und nach dessen Ablauf für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist zu Beweiszwecken aufbewahrt. Protokolldaten (Verbindungsprotokolle) werden für maximal ein (1) Jahr ab dem Zeitpunkt ihrer Erhebung aufbewahrt. Während dieser Zeiträume verpflichtet sich Vaultinum, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Vertraulichkeit, Integrität und Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten, um insbesondere den Zugriff durch unbefugte Dritte zu verhindern.

4.6. Empfänger und Übermittlung von personenbezogenen Daten

Die personenbezogenen Daten werden an die zuständigen Abteilungen von Vaultinum übermittelt, um die Verarbeitung ausschließlich zu dem vom Nutzer angegebenen und vereinbarten Zweck zu gewährleisten. Vaultinum nutzt die Technologie der Firma INGENICO für die Abwicklung von Bankgeschäften. So werden bei der Zahlung per Kreditkarte die Bankdaten verschlüsselt an die Firma INGENICO übermittelt, ohne dass Vaultinum jemals Kenntnis von diesen Daten erhält. Vaultinum erhebt daher weder die vollständige Nummer der Kreditkarte noch ihr Kryptogramm. Um seine Rechte gemäß Artikel 4.8 - Ausübung von Sonderrechten" in Bezug auf die Kreditkartendaten auszuüben, wird der Nutzer gebeten, sich direkt an die Firma INGENICO zu wenden. Vaultinum verpflichtet sich, die gesammelten personenbezogenen Daten nicht zu kommerzialisieren und keine personenbezogenen Daten außerhalb der Europäischen Union und/oder der Schweiz zu übermitteln. Für den Fall, dass Vaultinum einen Unterauftragnehmer einsetzt, der Daten außerhalb der Europäischen Union und/oder der Schweiz übermittelt, verpflichtet sich Vaultinum, dafür zu sorgen, dass dieser Unterauftragnehmer ausreichende Garantien hinsichtlich der Umsetzung angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen bietet.

4.7. Rechte der Nutzer

In Übereinstimmung mit der Allgemeinen Datenschutzverordnung kann der Nutzer jederzeit die folgenden spezifischen Rechte in Anspruch nehmen:

- Recht auf Zugang;

- Recht auf Berichtigung;

- Recht auf Löschung;

- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung;

- Recht auf Datenübertragbarkeit;

- Recht auf Widerspruch;

- Post-Mortem-Anweisungen.

➢ Recht auf Auskunft

Der Nutzer hat die Möglichkeit, von Vaultinum eine Bestätigung darüber zu erhalten, ob die ihn betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet werden oder nicht, und, wenn dies der Fall ist, Zugang zu diesen personenbezogenen Daten sowie zu folgenden Informationen zu erhalten

- den Zweck der Verarbeitung;

- die Kategorien der personenbezogenen Daten;

- die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die die personenbezogenen Daten weitergegeben wurden oder werden;

- die Dauer der Aufbewahrung der personenbezogenen Daten oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;

- das Recht, von Vaultinum die Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder eine Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen oder der Verarbeitung zu widersprechen;

- das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Kontrollbehörde (CNIL in Frankreich) einzureichen;

- wenn die personenbezogenen Daten nicht beim Nutzer erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;

- das Vorhandensein einer automatisierten Entscheidungsfindung, einschließlich Profiling, und, zumindest in solchen Fällen, relevante Informationen über die zugrunde liegende Logik und die Bedeutung und die beabsichtigten Folgen einer solchen Verarbeitung für den Nutzer.

Wenn personenbezogene Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt werden, hat der Nutzer das Recht, über die angemessenen Sicherheitsvorkehrungen in Bezug auf eine solche Übermittlung informiert zu werden. Vaultinum stellt eine Kopie der verarbeiteten personenbezogenen Daten zur Verfügung und kann die Zahlung einer angemessenen Gebühr auf der Grundlage der Verwaltungskosten für zusätzliche Kopien verlangen, die vom Nutzer angefordert werden, oder im Falle eines Antrags auf Übermittlung der personenbezogenen Daten in Papier- und/oder physischer Form. Stellt der Nutzer einen Antrag auf elektronischem Wege, so werden die Informationen in einer gängigen elektronischen Form bereitgestellt, es sei denn, der Nutzer verlangt etwas anderes. Das Recht des Nutzers, eine Kopie seiner personenbezogenen Daten zu erhalten, darf die Rechte und Freiheiten anderer nicht verletzen.

➢ Recht auf Berichtigung

Der Nutzer hat die Möglichkeit, von Vaultinum so schnell wie möglich die Berichtigung von unrichtigen personenbezogenen Daten zu verlangen. Der Nutzer hat auch die Möglichkeit, von Vaultinum eine Zusicherung zu erhalten, dass unvollständige personenbezogene Daten vervollständigt wurden, auch durch Abgabe einer ergänzenden Erklärung.

➢ Recht auf Löschung

Der Nutzer hat die Möglichkeit, von Vaultinum die schnellstmögliche Löschung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:

- Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder anderweitig von Vaultinum verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich;

- Der Nutzer hat seine Zustimmung zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zurückgezogen und es gibt keine andere Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;

- Der Nutzer macht von seinem Widerspruchsrecht unter den unten genannten Bedingungen Gebrauch, und es gibt keinen zwingenden legitimen Grund für die Verarbeitung;

- Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet;

- Die personenbezogenen Daten müssen gelöscht werden, um einer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen;

- Die personenbezogenen Daten wurden bei einem Kind erhoben.

➢ Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Der Nutzer hat die Möglichkeit, die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch Vaultinum einzuschränken, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:

- Vaultinum prüft die Richtigkeit der personenbezogenen Daten, nachdem der Nutzer die Richtigkeit der personenbezogenen Daten angezweifelt hat;

- Die Verarbeitung ist unrechtmäßig und der Nutzer widerspricht der Löschung der personenbezogenen Daten und verlangt stattdessen die Einschränkung ihrer Verwendung;

- Vaultinum benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht mehr, aber sie sind für den Nutzer noch zur Begründung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich;

- Der Nutzer hat der Verarbeitung unter den nachstehend genannten Bedingungen widersprochen und Vaultinum prüft, ob die verfolgten berechtigten Gründe gegenüber den behaupteten Gründen überwiegen.

➢ Recht auf Übertragbarkeit der personenbezogenen Daten

Der Nutzer hat die Möglichkeit, von Vaultinum personenbezogene Daten, die ihn betreffen, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, wenn: - die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf einer Einwilligung oder einem Vertrag beruht; und - die Verarbeitung mit Hilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Macht der Nutzer von seinem Recht auf Datenübertragbarkeit Gebrauch, so hat er das Recht, dass die personenbezogenen Daten direkt von Vaultinum an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, den er benennt, wenn dies technisch möglich ist. Das Recht auf Übertragbarkeit der personenbezogenen Daten des Nutzers darf die Rechte und Freiheiten anderer nicht verletzen. ➢ Widerspruchsrecht Der Nutzer kann jederzeit aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten auf der Grundlage des berechtigten Interesses von Vaultinum Widerspruch einlegen. Vaultinum wird die personenbezogenen Daten dann nicht mehr verarbeiten, es sei denn, es kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten des Nutzers überwiegen, oder die Daten zur Begründung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen aufbewahren.

➢ Post-Mortem-Anweisungen

Der Nutzer hat die Möglichkeit, Vaultinum Anweisungen über die Aufbewahrung, Löschung und Weitergabe seiner personenbezogenen Daten nach seinem Tod zu erteilen; solche Anweisungen können auch bei einem "zertifizierten digitalen vertrauenswürdigen Dritten" registriert werden. Diese Anweisungen oder eine Art "digitales Testament" können eine Person benennen, die für ihre Ausführung verantwortlich ist; andernfalls werden die Erben des Nutzers bestimmt. In Ermangelung einer Weisung können sich die Erben des Nutzers an Vaultinum:

- um Zugang zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten für die "Organisation und Abwicklung des Nachlasses des Verstorbenen" zu erhalten;

- um die Offenlegung von "digitalen Vermögenswerten" oder "Daten, die Familienerbstücken ähneln und an die Erben weitergegeben werden können" zu erhalten;

- die Schließung des Benutzerkontos zu veranlassen und sich der weiteren Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu widersetzen.

In jedem Fall hat der Nutzer die Möglichkeit, Vaultinum jederzeit mitzuteilen, dass er im Falle seines Todes nicht möchte, dass seine persönlichen Daten an Dritte weitergegeben werden.

4.8. Ausübung der besonderen Rechte

Die oben genannten besonderen Rechte können jederzeit durch eine E-Mail an die folgende Adresse ausgeübt werden: dpo@vaultinum.com oder durch Ausfüllen des Kontaktformulars, das unter der folgenden Adresse zu finden ist: https://vaultinum.com/fr/contact. Um seine spezifischen Rechte unter den oben beschriebenen Bedingungen ausüben zu können, muss der Nutzer seine Identität in irgendeiner Form nachweisen. Wenn Vaultinum begründete Zweifel an der Identität der Person hat, die einen Antrag auf Ausübung eines bestimmten Rechts stellt, kann Vaultinum die erforderlichen zusätzlichen Informationen anfordern, einschließlich, falls erforderlich, einer Fotokopie eines unterzeichneten Ausweises. Eine Antwort wird dem Nutzer innerhalb von maximal einem (1) Monat ab dem Datum des Eingangs der Anfrage zugesandt. Erforderlichenfalls kann diese Frist von Vaultinum um zwei (2) Monate verlängert werden, wovon der Nutzer unter Berücksichtigung der Komplexität und/oder der Anzahl der Anfragen in Kenntnis gesetzt wird. Falls der Nutzer die Löschung seiner personenbezogenen Daten verlangt und/oder von seinem Recht Gebrauch macht, die Löschung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen, kann Vaultinum diese jedoch in Form einer Zwischenarchivierung aufbewahren, und zwar so lange, wie es zur Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtungen oder zu Beweiszwecken während der geltenden Verjährungsfrist erforderlich ist. Der Nutzer wird darüber informiert, dass er bei der zuständigen Kontrollbehörde (in Frankreich ist dies die CNIL) eine Beschwerde einreichen kann. Der Nutzer wird auch darüber informiert, dass er die Möglichkeit hat, seine Zustimmung zum Erhalt von Informationen und kommerziellen Angeboten zu widerrufen, indem er auf den Link zum Abbestellen klickt, der am Ende einer erhaltenen E-Mail zu finden ist.

Artikel 5. VAULTINUM HANDELT ALS VERARBEITER

5.1. Beschreibung des Verarbeitungsvorgangs, Zweck der Verarbeitung

Vaultinum ist befugt, im Namen des Nutzers bestimmte personenbezogene Daten zu verarbeiten, die für die Nutzung der Plattform und/oder der Dienste erforderlich sind. Die Art der durchgeführten Verarbeitungen ist die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung von Daten.

Die Zwecke der Verarbeitung sind:

- das Hosting der Einlagen;

- die Speicherung der personenbezogenen Daten der Begünstigten.

Die Kategorien der betroffenen Personen sind:

- die Begünstigten;

- alle Personen, deren Daten in einem Repository enthalten sind.

Die personenbezogenen Daten sind:

- die Identität der Begünstigten: Nachname, Vorname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Firmenname;

- alle anderen in einem Repositorium enthaltenen Daten.

Die erhobenen Daten werden für die Dauer des Vertragsverhältnisses und nach dessen Ablauf für die gesetzliche Aufbewahrungsfrist zu Beweiszwecken aufbewahrt.

5.2. Die Verpflichtungen von Vaultinum gegenüber dem Nutzer

Vaultinum verpflichtet sich,:

- die Daten nur für die Zwecke zu verarbeiten, für die sie verarbeitet werden sollen;

- die Daten in Übereinstimmung mit dieser Datenschutzrichtlinie zu verarbeiten;

- die Vertraulichkeit der verarbeiteten personenbezogenen Daten zu gewährleisten;

- sicherzustellen, dass die zur Verarbeitung personenbezogener Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer angemessenen gesetzlichen Verpflichtung zur Vertraulichkeit unterliegen und die erforderliche Schulung zum Schutz personenbezogener Daten erhalten;

- die Grundsätze des "Datenschutzes durch Technik" und des "Datenschutzes durch Voreinstellungen" bei ihren Werkzeugen, Produkten, Anwendungen oder Dienstleistungen zu berücksichtigen.

5.3. Drittverarbeiter

Vaultinum kann einen anderen Auftragsverarbeiter (im Folgenden "Drittverarbeiter" genannt) mit der Durchführung bestimmter Verarbeitungstätigkeiten beauftragen. In diesem Fall informiert Vaultinum den Nutzer im Voraus schriftlich über alle geplanten Änderungen in Bezug auf die Hinzufügung oder den Austausch von anderen Auftragsverarbeitern. In diesen Informationen müssen die untervergebenen Verarbeitungstätigkeiten, die Identität und die Kontaktdaten des Drittverarbeiters sowie die Daten der Verarbeitung klar angegeben werden. Der Nutzer verfügt über eine Frist von acht (8) Arbeitstagen ab dem Datum des Erhalts dieser Informationen, um sein Konto im Falle eines Widerspruchs gemäß den in den AGB festgelegten Bedingungen zu kündigen. Der Drittverarbeiter ist verpflichtet, im Namen und nach den Anweisungen des Nutzers die hier genannten Verpflichtungen zu erfüllen. Es obliegt Vaultinum, sich zu vergewissern, dass der Drittverarbeiter die gleichen ausreichenden Garantien hinsichtlich der Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen bietet, damit die Verarbeitung den Anforderungen der Allgemeinen Datenschutzverordnung entspricht. Kommt der Drittverarbeiter seinen datenschutzrechtlichen Verpflichtungen nicht nach, bleibt Vaultinum gegenüber dem Nutzer in vollem Umfang für die Erfüllung der Verpflichtungen des Drittverarbeiters verantwortlich. Recht auf Information der betroffenen Person Es liegt in der Verantwortung des Nutzers als dem für die Datenverarbeitung Verantwortlichen, den betroffenen Personen zum Zeitpunkt der Erhebung der personenbezogenen Daten Informationen zur Verfügung zu stellen.

5.5. Ausübung von spezifischen Rechten

Soweit möglich, unterstützt Vaultinum den Nutzer bei der Erfüllung seiner Verpflichtung, auf Anfragen zur Ausübung der besonderen Rechte der betroffenen Personen zu reagieren. Sofern der Nutzer nichts anderes angibt, muss Vaultinum im Namen und im Auftrag des Nutzers und innerhalb der in der Allgemeinen Datenschutzverordnung vorgesehenen Fristen auf Anfragen der betroffenen Personen im Falle der Ausübung ihrer spezifischen Rechte bezüglich der Daten, die Gegenstand der in dieser Datenschutzrichtlinie vorgesehenen Verarbeitung sind, reagieren.

5.6. Benachrichtigung über Verletzungen von personenbezogenen Daten

Sofern vom Nutzer nicht anders angegeben, benachrichtigt Vaultinum die zuständige Kontrollbehörde (CNIL in Frankreich) im Namen und im Auftrag des Nutzers so schnell wie möglich und, wenn möglich, spätestens zweiundsiebzig (72) Stunden nach Bekanntwerden von Verletzungen personenbezogener Daten, es sei denn, die betreffende Verletzung ist nicht geeignet, ein Risiko für die Rechte und Freiheiten einer natürlichen Person darzustellen. Sofern vom Nutzer nicht anders angegeben, teilt Vaultinum im Namen und im Auftrag des Nutzers den betroffenen Personen die Verletzung personenbezogener Daten so schnell wie möglich mit, wenn diese Verletzung wahrscheinlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten einer natürlichen Person darstellt.

5.7. Sicherheitsmaßnahmen

Vaultinum verpflichtet sich, die folgenden Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen:

- Pseudonymisierung und Verschlüsselung von personenbezogenen Daten;

- Mittel zur Sicherstellung der kontinuierlichen Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Widerstandsfähigkeit der Verarbeitungssysteme und -dienste;

- Mittel zur Wiederherstellung der Verfügbarkeit und des Zugriffs auf personenbezogene Daten innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens im Falle eines physischen oder technischen Vorfalls;

- ein Verfahren zur regelmäßigen Prüfung, Analyse und Bewertung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung.

5.8. Beseitigung personenbezogener Daten

Vaultinum verpflichtet sich, bei Beendigung des Vertragsverhältnisses alle personenbezogenen Daten, einschließlich der in den Informationssystemen von Vaultinum vorhandenen Kopien, zu vernichten, mit einigen Ausnahmen. Auf Wunsch des Nutzers kann Vaultinum die Vernichtung der Daten schriftlich bescheinigen.

5.9. Datenschutzbeauftragter

Der Datenschutzbeauftragte von Vaultinum ist erreichbar unter dpo@vaultinum.com.

COOKIES-RICHTLINIE

Definitionen

Ein Cookie ist definiert als eine kleine Datei, die auf der Festplatte des Nutzers abgespeichert wird, wenn der Nutzer die Website www.vaultinum.com besucht und die für die reibungslose Funktion der Webseite sowie für Besucheranalysezwecke notwendige Informationen speichert.

Der Nutzer sei informiert, dass die Firma VAULTINUM mit Cookies den Nutzer nicht personenbezogen identifizieren kann.

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SobaldderNutzerdieWebseiteaufruft,wird er informiert, dass die Firma VAULTINUM Cookies benutzt, dieder Funktion ihrer Webseite undzur Analyse der Webseitenbesucherdient. Dies geschiehtübereinBanner,dasauf der ersten Seite der besuchten Webseitewww.vaultinum.comerscheintsowiejedesmal, wenn der Nutzer eine Applikation der Webseite aufrufen möchte.

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